Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_04-April.pdf
- S.99
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chen Gründen Hilfe benötigen und den Alltag nicht mehr allein bewältigen
können, soll es laut den Zielen des Sozialplanes für ältere Menschen der
Landeshauptstadt Innsbruck ermöglicht werden, möglichst lange in ihrem
gewohnten Umfeld zu verbleiben.
Derzeit leben zirka 70 % der von der Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) ambulant betreuten Menschen alleine in ihrem Haushalt. Deshalb muss es jeder Person, die ambulante Hilfe
benötigt, auch finanziell möglich sein, diese zu beanspruchen. Im vergangenen Jahr kam für zirka 75 % der von der Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) ambulant betreuten Menschen eine Verrechnung nach dem von der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige
GesmbH (ISD) festgesetzten Mindeststundensatz zur Anwendung.
Eine Berechnung nach der tatsächlichen Bemessungsgrundlage ihrer Einkommen wäre für diese Personen größtenteils wesentlich günstiger gekommen. Die derzeitige Berechnungsart bringt viele hilfs- bzw.
pflegebedürftige Menschen in finanzielle Engpässe bzw. hindert diese
Menschen in oft bedrückendem gesundheitlichen Zustand, Hilfe die sie
dringend bräuchten, im für sie notwendigen Ausmaß zu beanspruchen.
Daher war in den letzten Jahren die Beanspruchung der ambulanten Versorgung sogar rückläufig, siehe dazu Quartalsblätter der Stadt
Innsbruck. Im Jahr 2004 ist die Anzahl der Betreuungsstunden (Haushaltshilfe, Pflegehilfe, nichtmedizinische Hauskrankenpflege) gegenüber dem
Vorjahr gesunken; dieser Trend, der bereits vor einigen Jahren begonnen
hat, hat sich fortgesetzt!
Laut Sozialplan für ältere Menschen der Landeshauptstadt
Innsbruck, sollte die Entwicklung nicht nur in Richtung stationärer Versorgung, sondern auch in den Ausbau des Angebots der ambulanten Versorgung gehen. Nur muss dieses Angebot dann auch zu Preisen erfolgen, die
von Menschen, die diese Hilfe benötigen, auch tatsächlich leistbar sind.
GR-Sitzung 28.4.2005