Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf

- S.35

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2005_06-Juni.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2005
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 917 -

Vor diesem Forum darf ich noch einmal auf die Gewichtung in
diesem AMBA-Beirat aufmerksam machen. Von den Projektwerbern Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) und Abfallwirtschaft Tirol Mitte
GesmbH (ATM) waren sechs Vertreter im Beirat. Die restlichen Anrainerinnen bzw. Anrainer und Bürgerinnen bzw. Bürger waren mit 19 Personen
vertreten. Bei Abstimmung - die ja auch effektiv stattgefunden hat - der
Grundlagen für diese Umweltverträglichkeitserklärung, hätten die Projektwerber leicht unterliegen können.
Insofern gibt es eine langfristige und stabile Lösung, da das
Unternehmen Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) nach wie vor in
der öffentlichen Hand ist und sein wird. Es werden auch stabile Entsorgungspreise angeboten. Ich möchte diese zwei Aspekte zusammenklammern und dem entgegensetzen, wenn behauptet wird, dass hier ein neuer
Monopolist entsteht, der die Preise in die Höhe treiben wird und auch kann.
Da die öffentliche Hand bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) das Sagen hat und bei dem Umstand, dass es ein Tarifgenehmigungsverfahren geben muss, können die Preise nicht willkürlich gestaltet
werden. Das Land Tirol hat die Tarife zu genehmigen und hier ist nach
dem Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz zwingend ein Tarifgenehmigungsverfahren vorzunehmen. Den Aspekt, dass es im Ahrental eine deutliche Verbesserung der Umweltsituation geben wird, haben uns die Fachexperten
glaubhaft dargelegt. Es wird sich ja bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) herausstellen, ob das richtig ist oder nicht.
Ich möchte noch ganz kurz auf die rechtliche Ebene verweisen. Auch hierüber hat man in der letzten Zeit immer wieder in der Presse
lesen können und vor allem wurde gegen den Andienungszwang Argumente ins Treffen geführt. Man hat gesagt, dass hier ein Monopolist kommt und
dass der Wettbewerb fehlt. Der Rechtsrahmen der Europäischen Union
(EU) für die Abfallentsorgung formuliert ganz klar zwei Ziele: Das Prinzip
der Nähe und der hohe Umweltstandard bei der Abfallentsorgung. Man
geht davon aus, dass der Abfall möglichst an der Quelle beseitigt werden
soll, um unnötigen Transport und unnötige Manipulation mit dem Abfall zu
vermeiden. Weiters wird ein Standard der Anlagen verlangt, der einen
möglichst hohen Umwelt- und Gesundheitsschutz bietet. Das bedeutet, dass

GR-Sitzung 29.6.2005