Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf
- S.47
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Was jetzt angestrebt wird, ist ein Vertrag zwischen den Gemeinden und der Abfallwirtschaft Tirol Mitte GesmbH (ATM). Für den
Fall, dass dieser so genannte Andienungszwang fallen sollte, soll auch privatrechtlich eine Absicherung für zumindest fünfzehn Jahre, also zumindest für den Großteil des Betriebes der Abfallbehandlungsanlage, vorliegen. Ich habe keine Angst, dass dieser Andienungszwang fallen wird, denn
im Prozess gegen die Seefelder Plateaugemeinden waren wir schon zweimal beim Oberlandesgericht Innsbruck und dort wurde die Frage verfassungsrechtskonform und EU-rechtskonform aufgeworfen. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat zweimal - Rechtsanwalt Dr. Wilfried Huber hat etwas
anderes in der Tiroler Tageszeitung ausgesagt - im Urteil festgestellt, dass
der so genannte Andienungszwang nach dem Tiroler Abfallwirtschaftskonzept weder dem innerstaatlichen Verfassungsrecht noch dem EU-Gemeinschaftsrecht widerspricht.
Der Verfassungsgerichtshof hat sich mit dem Tiroler Abfallwirtschaftskonzept 2002 (TAWK) beschäftigt und hat gesagt, dass es verfassungskonform ist, weil diese Lenkungsmaßnahmen im Sinne der Abfallrahmenrichtlinien der Europäischen Union (EU) sachlich gerechtfertigt
sind und dem Wettbewerbsprinzip nicht grundlegend widersprechen. Dasselbe hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 1997 schon zu den
"Wallonischen Abfällen" festgestellt. Es gibt hier also schon Erkenntnisse.
GR Haller: Eine Frage wurde schon beantwortet und zwar,
dass in einer abgeschlossenen Halle entladen und getrennt wird. Ich habe
aber noch eine Frage: Wird der Bericht des Umweltbundesamtes (UBA)
über "Hygienefragen in der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung"
hier auch berücksichtigt? In diesem Werk, das zirka hundert Seiten umfasst, habe ich einen Artikel gefunden, der schon sehr bemerkenswert ist
und aussagt, wie streng hier vorgegangen wird.
Zum Beispiel: Bioaerosol-Belastung der Luft am Arbeitsplatz,
Hintergrundwerte und Messwerte. Hier wurde die Keimkonzentration
(Luftkeime) innerhalb von Gebäuden und in der Außenluft nach BOTZENHART (1979) gemessen. Es wurden zum Beispiel bis 1.000 KBE/m³,
das sind Kolonien bildende Einheiten pro Kubikmeter in Wohn- und Arbeitsräumen bei starken Luftturbulenzen und bei Staubeintrag, festgestellt.
GR-Sitzung 29.6.2005