Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf
- S.69
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rischen und kaufmännischen Leitung, sondern hängt schon mit den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Tiroler Landestheaters zusammen.
Das wollte ich einmal sagen, da die SPÖ immer wieder in
Richtung Polarisierung "hier die Einen und hier die Anderen" geht. Natürlich macht es die SPÖ sehr subtil. Es hat diesbezüglich genügend Fälle gegeben und hier muss man nur in den Protokollen die stattgefundenen Diskussionen nachlesen. Das tut der ganzen Sache nicht gut. Wir sollten in Zukunft darauf achten, weiterhin auch in der neuen Gesellschaftsform zwischen allen Beteiligten ein gutes Klima zu haben. Das wird nur dann der
Fall sein, wenn das alle wollen und daran arbeiten. (Beifall)
GR Grünbacher: Ich möchte hier schon widersprechen. Es ist
natürlich klar, dass die SPÖ, wenn es um Arbeitnehmerinteressen geht, das
Wort immer erheben wird. Das ist nicht nur ein Bedürfnis, sondern auch
unser historisches Anliegen. Die ÖVP wird mir auch in zwanzig Jahren
nicht unterbinden können, dass ich mich massiv für die Arbeitnehmerinteressen einsetzen werde. Das zur Einleitung!
Es ist natürlich schon ein Unterschied, ob Mitarbeiterinnen
bzw. Mitarbeiter mit Sitz und Stimme beteiligt sind oder ob sie mit beratender Stimme anwesend sein dürfen. Wir sind uns schon darüber einig, dass
dies ein wesentlicher Unterschied ist. Es ist ein Unterschied, ob man beraten oder bestimmen kann. Ich weise darauf hin, dass die Betriebsräte der
Bundestheater - diese exekutieren übrigens auch das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) - aufgrund einer Selbstbindung nicht mit beratender Stimme,
sondern auf Kosten der zu Entsendenden, entsandt wurden.
An und für sich hat GR Dr. Rainer Recht, aber mit einem
Trugschluss hat er nicht Recht: "Nicht zu müssen, heißt keinesfalls es nicht
zu dürfen." Das ist nicht gesetzeswidrig, sondern ziemlich legitim. Meiner
Meinung nach wäre es subtil, wenn man die Stadtgemeinde Innsbruck in
der Möglichkeit beschneiden würde, wen sie in den Aufsichtsrat der Tiroler
Landestheater- und Orchester GesmbH entsendet. Hier könnte natürlich
auch ein Betriebsrat des Tiroler Landestheaters dabei sein. Wer von den
drei Personen entsandt werden soll, steht nicht im Arbeitsverfassungsgesetz
(ArbVG). Im Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVB) steht nur, dass Betriebsräte von der Verpflichtung, die innerbetriebliche Mitbestimmung zu gestal-
GR-Sitzung 29.6.2005