Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf

- S.76

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- 958 -

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich darf ergänzen, dass der
Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) in der vergangenen Woche in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause vorbehaltlich
der Zustimmung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck zur
Finanzierung, die Durchführung dieser Maßnahme beschlossen hat.
GR Hüttenberger: Ich melde zu diesem Tagesordnungspunkt
Stimmenthaltung an. Ich bin nicht dagegen, dass man das Hallenbad Olympisches Dorf ausbaut, aber ich habe über eine solche Großrutsche keinerlei
Information, auch was die Sicherheitsmaßnahmen betrifft. Die Liegewiese
ist im Freien und die Rutsche soll ins Schwimmbad gehen, aber wie tief ist
dort das Wasser? Betrifft das jenen Bereich, wo man schwimmen kann oder nicht?
Es hat kürzlich Anlässe gegeben, wo die Kinder auch über eine Wasserrutsche gerutscht sind und dabei hat sich ein Kind den Zehen
gebrochen und ein anderes Kind hat eine Schulterverletzung davongetragen. Wenn eine Liegewiese vorhanden ist, gehen die Eltern meistens nicht
mit in das Schwimmbecken. Ist es aber nur ein Hallenbad, so wäre das
Schwimmbecken für die Eltern überschaubarer.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es bei den Rutschen
zum Beispiel Ampelanlagen. Vielleicht sollte man Sicherungen einbauen,
damit immer nur ein Kund rutschen kann.
(Bgm. Zach: Es handelt sich hier um eine offene und keine geschlossene
Rutsche.)
Dort, wo die Unfälle passiert sind, war es auch eine offene Rutsche. Die
Disziplin unter den Kindern lässt jedoch oft zu wünschen übrig und die
Aufsichtspflicht ist oftmals schlecht. Wenn eine solche Rutsche nicht entsprechend abgesichert ist, habe ich dazu ein gestörtes Verhältnis. Deshalb
meine Stimmenthaltung.
GR Engelbrecht: Beim Durchlesen des Berichtes der Mag.Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, sind einige Fragen aufgetaucht,
die ich auch nicht aus den beigelegten Unterlagen entnehmen konnte. Daraufhin habe ich einen Sachbearbeiter gefragt, der aber auch keine anderen
Unterlagen zur Verfügung hatte. Der zuständige Bereichsleiter der Innsbru-

GR-Sitzung 29.6.2005