Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf

- S.134

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- 1163 -

Das habe ich deshalb nicht gehört, weil StR Mag. Oppitz-Plörer mir gerade
einen anderen Punkt erläutern wollte. Wenn dieser Zusatzantrag kommt, ist
es gegenstandslos.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Als Erstes bringen wir den
von der Frau Bürgermeisterin vorgetragenen Hauptantrag inklusive der
Vereinbarung in der vorgelegten Letztfassung zur Abstimmung.
MB: (bei Stimmenthaltung von GR
Dr. Patek, gegen ÖVP und GR
Nowara)
Der Antrag des Stadtsenates vom 14.7.2005 (Seite 1125) inklusive der
Vereinbarung vom 14.7.2005 wird angenommen.
MB: (gegen ÖVP, GR Nowara und
GR Dr. Patek)
Der Zusatzantrag von Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski (Seite 1158) wird
angenommen.

13.

Stadtgemeinde Innsbruck, Erwerb der Liegenschaft
Hilberstraße 13, 6080 Igls (ehemalige Polizeiwache
Igls), vorgetragen in EZ 421, bestehend aus Grundstück .29, Grundbuch 81112 Igls, von der BIG Services, Immobilienmanagementgesellschaft des Bundes
mbH
---------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
13.7.2005:
Die Stadtgemeinde Innsbruck beauftragt und ermächtigt die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG) im Namen und auf Rechnung der
Stadtgemeinde Innsbruck für die Liegenschaft in 6080 Igls, Hilberstraße 13, Liegenschaft EZ 421, bestehend aus Grundstück .29, Grundbuch
81112 Igls, ein Angebot zum Erwerb dieser Liegenschaft zu einem Preis,
der in der nicht öffentlichen Sitzung zu referieren ist, abzugeben.
Die in der vorliegenden Verkaufsmappe genannten Vertragsbedingungen
werden zustimmend zur Kenntnis genommen, insbesondere auf Seite 9 die
Bestimmung, wonach der gesamte Kaufpreis sowie die Grunderwerbsteuer
und die grundbücherliche Eintragungsgebühr vor verbücherungsfähiger
GR-Sitzung 14.7.2005