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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_07-Juli.pdf

- S.148

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GR Dr. Rainer referiert die Anträge des Verkehrs- und Umweltschutzausschusses vom 5.7.2005.

18.

Verkehrsmaßnahmen
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18.4

II-SV 539/2005
Maria-Theresien-Straße; Abänderung des entlang des
Alten Landhauses bestehenden Halte- und Parkverbotes

GR Dr. Rainer: Bei diesem Punkt handelt es sich um eine Abänderung des entlang des Alten Landhauses bestehenden Halte- und Parkverbotes. Dort gibt es derzeit auf einer Länge von 42 m ein Halte- und
Parkverbot. In Zukunft soll es so geregelt sein, dass dieses Halte- und Parkverbot sehr wohl bleibt, wobei jedoch Fahrzeuge der Tiroler Landesregierung davon ausgenommen sein sollen.
Die erste Strecke von 5 m bleibt im Hinblick auf die Kreuzungsnähe frei und dann anschließend sind diese 40 m. Das ist genau entlang des Alten Landhauses. Darüber hat es im Verkehrs- und Umweltschutzausschuss keine Einstimmigkeit gegeben, denn GR Dr. Patek und
GR Hüttenberger haben dagegen gestimmt.
GR Dr. Patek: Aus behördenrechtlicher Sicht gesehen, handelt
es sich hier um den Antrag einer privaten Partei.
(GR Dr. Rainer: Der Antrag wurde vom Amt der Tiroler Landesregierung
gestellt.)
Also in jedem Fall eines Amtes.
(GR Dr. Rainer: Das ist ein Behörde.)
Die Straßenverkehrsbehörde muss natürlich jeden nach den gleichen Kriterien behandeln.
Die Begründung, warum dieses Halteverbot aufgehoben und
außerdem persönlich für den eigenen Gebrauch reserviert werden soll, ist,
GR-Sitzung 14.7.2005