Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf
- S.112
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44.6
I-OEF 90/2005
Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH (INKB) und STRABAG
AG, Gespräche zur Erhaltung
der Hungerburgbahn (Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger)
Beschluss (einstimmig):
Dem von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
eingebrachten dringenden Antrag (Seite 1394) wird die Dringlichkeit zuerkannt.
StR Dr. Gschnitzer: Ich beantrage die
44.8
I-OEF 92/2005
Inntal-Radweg, Realisierung der
Anbindung an den Marktgraben
(GR Dr. Patek)
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
GR Mag. Kogler; 6 Stimmen)
Dem von GR Dr. Patek eingebrachten
dringenden Antrag (Seite 1395) wird die
Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der
Antrag der geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung zugeführt wird.
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
44.9
Beschluss (einstimmig):
Der von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
eingebrachte dringende Antrag (Seite 1394) wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
44.7
I-OEF 91/2005
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD), Einrichtung von Sozialzentren in
den Stadtteilen Höttinger Au und
Amras (Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger)
Beschluss (einstimmig):
Dem von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
eingebrachten dringenden Antrag (Seite 1394 wird die Dringlichkeit zuerkannt.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
stelle den Antrag auf
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
eingebrachte dringende Antrag (Seite 1394) wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
GR-Sitzung 20.10.2005
I-OEF 93/2005
Studentisches Wohnen, Erstellung eines Konzeptes samt Maßnahmenkatalog und eines
Realisierungszeitraumes zur mittel- und langfristigen Beseitigung der studentischen Wohnungsnot (StR Mag. SchindlHelldrich)
Merheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
GR Mag. Kogler; 6 Stimmen):
Dem von StR Mag. Schindl-Helldrich eingebrachten dringenden Antrag (Seite 1396) wird die Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt
wird.
44.10 I-OEF 94/2005
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), Einführung eines neuen Systems für Strom- und Gaspreisermäßigungen für bedürftige Personen (GR Linser)
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ
und GR Mag. Kogler; 11 Stimmen):
Dem von GR Linser eingebrachten
dringenden Antrag (Seite 1396) wird die
Dringlichkeit nicht zuerkannt, weshalb der
Antrag der geschäftsordnungsmäßigen
Behandlung zugeführt wird.