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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.25

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len, dass diese Wanne hochwassersicher
ist. Es war heuer im Sommer am
23.8.2005 sehr schnell eine Diskussion
ausgebrochen, was passiert wäre, wenn
die Hungerburgbahn-Neu bestanden
hätte. Es sind Äußerungen in den Medien
gestanden, dass die neue Hungerburgbahn zum ersten Mal unter Wasser gestanden wäre. Das wäre nicht der Fall
gewesen. Man hat es an den Wasserständen und an der Entwicklung eindeutig
nachlesen können. Diese Wannenmauern,
diese seitliche Begrenzung steht 1,20 m
über dem hundertjährigen Hochwasser
bzw. 1,20 m über dem umgebenden Gelände. Das heißt, bevor die Hungerburgbahn durch ein Hochwasser betroffen
wäre, würde die ganze Umgebung bereits
1,20 m unter Wasser stehen. Dass das
nicht der Fall sein kann, weil wenn der Inn
so hoch steigen würde, dass ganz Innsbruck 1,20 m unter Wasser stünde, wäre
das kein Hochwasser das mit einem
100 Jahr Zeitraum zu bezeichnen ist, sondern das ginge dann schon in das tausendjährige Hochwasser. Wenn der Inn
übergeht, wird die Fläche vergrößert und
das verteilt sich auf größere Räume und
wird nie 1,20 m erreichen. Umgekehrt gesagt, wäre es auch dadurch nie denkbar,
dass die Hungerburgbahn in dem Wannen- und im Tunnelbereich mit Wasser
angefüllt würde.
Die Nachweise, dass das so ist, hat man
an den Hochwasserständen, die man dokumentiert hat und die man auch fotografierte, eindeutig beweisen können. Das ist
auch der Grund - das möchte ich hier ausdrücklich betonen -, dass nach diesem
Hochwasserereignis auch keinerlei diesbezügliche Umplanungen am Projekt
weder der Hungerburgbahn, am Projekt
des Tunnels, am Projekt der Wannen,
noch am Projekt der Innbrücke und auch
nicht an den Pfeilern notwendig gewesen
ist. Es ist deshalb keinerlei Planungsänderung notwendig geworden, ganz im Gegenteil, es haben sich die Grundlagen der
Planung, die hier zugrunde gelegt waren,
schon im Vorprojekt und jetzt auch im Einreichprojekt eindeutig bestätigt und gezeigt, dass diese Baumaßnahmen
hochwassersicher sein werden.
Im nächsten Abschnitt, wenn diese Wanne
eine gewisse Höhe erreicht hat und die
GR-Sitzung 20.10.2005

Fahrbahn an die Oberfläche kommt, dreht
sich das Ganze um. Das heißt, es wird
dann diese Trasse in einer Rampe geführt.
Es gibt seitliche Mauern und die Fahrbahn
liegt oben auf. Sie sehen aus der Darstellung sehr deutlich in der Mitte das Gleis
der Standseilbahn. Dieses Gleis hat jetzt
einen Gleisabstand von 1.400 mm. Das ist
annähernd die Normalspur einer Eisenbahn. Diese Breite wurde gegenüber dem
ursprünglichen Vorstellungen etwas vergrößert. Das hat aber eigentlich Gründe
der Zweckmäßigkeit. Das hat sonst keinen
Einfluss. Die Breite des Querschnittes
insgesamt hat sich deshalb überhaupt
nicht geändert.
Rechts von dem eigentlichen Fahrbahnbereich mit den zwei Schienen der Seilführung ist der Bergesteg oder der Fluchtweg,
der fast durchgehend eine Breite von
1,40 m hat. Das heißt, dass das eine sehr
großzügige Breite ist, wenn man davon
ausgeht, dass in Straßentunneln die Vorschrift für einen Fluchtweg nur 1,20 m als
erforderliche Breite vorsieht.
Nun möchte ich noch auf einen Punkt bei
dieser Gelegenheit eingehen, der natürlich
auch in der öffentlichen Diskussion immer
wieder gekommen ist. Das ist auch ein
Punkt, der beim naturschutzrechtlichen
Verfahren, das für die Hungerburgbahn
und für die Sektion I und II bereits abgeschlossen ist, zur Sprache kam. Es gibt
hier bereits einen positiven Bescheid und
das wurde bei diesem Verfahren natürlich
auch diskutiert. Dieses Verfahren war
auch im Sommer des heurigen Jahres
vorhanden und es war die Frage, wie viele
Bäume zwischen dem Congress Innsbruck
und dem Löwenhaus - das ist der Bereich,
wo am meisten Bäume betroffen sind tatsächlich betroffen sein werden. Es
werden insgesamt 33 Bäume betroffen
sein. Diese 33 Bäume werden nach Fertigstellung des Bauvorhabens wieder gepflanzt werden. Das sind im Wesentlichen
die Bäume in dem Streifen zwischen dem
Rennweg und dem Geh- und Radweg.
Ich möchte auch ausdrücklich darauf
hinweisen, weil ich auch diese Ansicht
schon irgendwo gehört habe, dass die
Platanen der Englischen Anlagen nicht
durch die Maßnahme der Standseilbahn
betroffen sind.