Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.56

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- 1346 -

Risiken nur dann, wenn auch die öffentliche Hand etwas von ihren vorherigen
Befugnissen hergibt.
Das ist übrigens ein Aspekt der in der
bisherigen Kommunikation der Sache
nach außen viel zu wenig deutlich gebracht wurde. Wäre das von Anfang an so
klar kommuniziert worden, dann hätten wir
uns möglicherweise manche öffentlichen
Debatten, Gerüchte usw. erspart. Ich
weiß, dass die Stadt Innsbruck € 37 Mio
zahlt, aber Dienstleistungskonzessionsvertrag heißt, dass der private Partner
Risiken übernimmt, über deren weitere
Gestaltung die öffentliche Hand trotz
Investitionszuschuss nichts mehr zu sagen
hat. Ich gebe Dipl.-Ing. Dr. Schwarz auch
Recht, wenn er sich auf privatrechtliche
Verträge zurückzieht.
Ich möchte nur Folgendes sagen: Für die
entstandene öffentliche Diskussion wären
Vergleichszahlen über Renovierungskosten der alten Hungerburgbahn samt dem
Risiko des laufenden Betriebsdefizits im
Vergleich zu den Kosten des Neubaus
nützlich und hilfreich. Hätte man hier
Anhaltspunkte, könnten dadurch einige
Argumente entkräftet oder bestimmte
Positionen unterstützt oder auch nicht
unterstützt werden. Dipl.-Ing. Dr. Schwarz
ist vollkommen im Recht, wenn er sagt,
dass er den Betrag nicht nennen möchte.
Er muss das nicht und kein Gemeinderat
der Welt kann ihn zwingen, dies zu tun.
Nützlich und hilfreich für die entstandene
öffentliche Diskussion wäre es schon und
daher würde ich noch einmal bitten, im
Gemeinderat zumindest einen größenordnungsmäßigen Anhaltspunkt zu geben.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Das
war keine Frage, sondern eine Feststellung.
Dipl.-Ing. Dr. Schwarz: Wir haben
gegenüber der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) eine Kostenschätzung abgegeben. Verwechseln sie
nicht die Ebenen Innsbrucker Nordparkerrichtungs- und BetriebsgesmbH - STRABAG AG, und t Innsbrucker Nordparkerrichtungs- und BetriebsgesmbH - Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB).
Hier haben wir die Gesamtkosten in der
Höhe von € 50,6 Mio bekannt gegeben.
Das hängt natürlich vom Risiko ab.
GR-Sitzung 20.10.2005

Dieser Dienstleistungskonzessionsvertrag
zeichnet sich dadurch aus, dass einem
Privaten übermäßig viel - nicht alles, denn
das wäre sittenwidrig - Risiko überwälzt
wird. Das einerseits für die Errichtung und
andererseits für den Betrieb, sozusagen
das Marktrisiko. Für das Marktrisiko hat
der Private das alleinige Recht, die Tarife
festzulegen und die Tarifgestaltung zu
machen und darf auch die Einnahmen
alleine für sich vereinnahmen. Das wäre
das Prinzip.
Prinzip ist aber auch, dass der Private
nicht 100 % seiner Gesamtkosten ersetzt
bekommt, sondern im vorliegenden Fall
von derzeit geschätzten € 50,6 Mio
€ 37,1 Mio, das sind zirka 73 %. Es
werden 73 % der Gesamtkosten der
Innsbrucker Nordparkerrichtungs- und
BetriebsgesmbH von der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB)
ersetzt und 27 % muss die Innsbrucker
Nordparkerrichtungs- und BetriebsgesmbH selbst finanzieren. Das ist das
Konzessionsmodell.
Ich hoffe, dass ich hiermit Klarheit hineinbringen konnte. Wie gesagt, betragen die
Gesamtkosten € 50,6 Mio und in diesem
Betrag ist vieles und nicht nur die STRABAG AG enthalten. Diese Aufsplittung in
die nächste Ebene zwischen Innsbrucker
Nordparkerrichtungs- und BetriebsgesmbH und STRABAG AG - es gibt
jedoch noch mehrere Ebenen - kann ich
Ihnen aus den zuvor genannten Gründen
nicht bekannt geben.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich darf
diese Ausführungen insofern ergänzen,
dass das Wesen dieses Dienstleistungskonzessionsvertrages nicht nur die
Errichtung der "Hungerburgbahn-Neu",
sondern auch den Betrieb dieser Bahn auf
dreißig Jahre umfasst. In dem von der
Stadt Innsbruck gewährten Zuschuss ist
das Betriebsrisiko auf diese dreißig Jahre
enthalten. Man kann eigentlich technisch
richtigerweise nicht einmal sagen, dass
der Zuschuss für die Errichtung der
"Hungerburgbahn-Neu" gegeben wird,
sondern er wird für die Errichtung der
Bahn zuzüglich der Übertragung des
Betriebsrisikos auf dreißig Jahre gegeben.
Das relativiert wieder einmal vieles.