Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.80

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20.

IV 5103/2005
Richtlinien zur Förderung von
personellen und/oder investiven
Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben, Verlängerung
des Geltungsbereiches für weitere drei Jahre

Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom 19.10.2005:
1. Die beiliegende Richtlinie zur Förderung von personellen und/oder investiven Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben in der Fassung des
Gemeinderatsbeschlusses vom
29.1.2003 wird um weitere drei Jahre,
bis 31.12.2008, verlängert.
2. Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, wird beauftragt, die erforderlichen Mittel zeitgerecht unter der Vp.
1/58101-757330.2 anzumelden.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Diese
Richtlinien sind bereits seit etwa zehn
Jahren in Kraft. Die Förderung sieht so
aus, dass ein Pauschalbetrag für jede
Einrichtung und dann ein weiterer Betrag
für jeden Transitarbeitsplatz pro Monat
gegeben wird. Der Betrag scheint etwas
hoch zu sein, aber wenn man sich ansieht
- ich habe im Gemeinderat eine Aufstellung verteilt -, wie groß der Gesamtumfang
dieser insgesamt fünf sozialökonomischen
Betriebe ist, so sind es fast € 3 Mio, die
hier ausgegeben werden. So gesehen, ist
der Betrag in der Höhe von € 88.389,-- ein
relativ kleiner Betrag.
Wir haben auch den Förderanteil am
Gesamtprojekt aufgelistet: Das sind beim
Verein WAMS 2,06 %, beim Verein
INSIEME 5,13 %, beim Verein Emmaus
3,75 %, beim Verein für Obdachlose
4,35 %, und beim Verein 20er-Straßenzeitung 2,48 %. Das heißt, dass die
Stadtgemeinde Innsbruck den relativ geringfügigen Beitrag zwischen 2 % und
5 %, je nach Beschäftigungsprojekt, leistet. Der Löwenanteil wird vom Arbeitsmarktservice Tirol (AMS) und vom Land
Tirol geleistet.
Ich glaube, dass gerade diese Beschäftigungsprojekte in jene Richtung gehen, die
im neuen Tiroler Sozialhilfegesetz, also im
GR-Sitzung 20.10.2005

neuen Grundsicherungsgesetz "Hilfe zur
Arbeit", vorgesehen sind. Mit diesen
79 Planstellen wird wirklich vielen Menschen geholfen, die sonst allenfalls
Sozialhilfeempfänger wären und der Stadt
Innsbruck wesentliche Kosten verursachen würden.
Das ist eine Anerkennung von sehr
wertvollen Beschäftigungsprojekten in
unserer Stadt, wobei wir durchaus dem
Arbeitsmarktservice Tirol (AMS) sowie
dem Land Tirol danken müssen, da diese
den Hauptanteil der Finanzierung übernehmen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
19.10.2005 wird angenommen.

21.

I-MD 284e/2005
II-BGV 3146e/2005
Forsttagsatzungskommission
Innsbruck, Neubestellung eines
Ersatzmitgliedes

Bgm. Zach
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 19.10.2005:
Gemäß § 19 Abs. 5 Tiroler Waldordnung
2005, LGBl. Nr. 55/2005, wird für die
Dauer der Verhinderung der Bürgermeisterin als Vertreter in der Forsttagsatzungskommission Innsbruck Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Eugen Sprenger bestimmt.