Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.103

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- 1503 -

schine anzuschaffen, die viel leiser
arbeitet?

nehmen und das Laub nur an jenen
Orten entfernen, an denen bei Nässe
Rutschgefahr besteht? Die Entfernung
des Laubes könnte wie früher durch
Zusammenrechnen erfolgen.

5. Da auch über Geruchsbelästigungen
berichtet wird
a) wie hoch sind die Abgaswerte
dieser Geräte?

Linser e. h.

b) wie viel Benzin wird zirka pro
Stunde beim Einsatz dieser Geräte
verbraucht?

36.3

c) um welche Art von Benzin handelt
es sich?
d) werden die Geräte regelmäßig
bezüglich der Lärm- und Abgaswerte kontrolliert? Falls ja, in welchen Abständen?
6. Da die Laubsauger nicht nur für
größere Flächen, sondern auch für
kleinere Bereiche eingesetzt werden,
z. B. direkt rund um Wohnanlagen,
laufen diese Geräte mit beträchtlicher
Lärmentwicklung oft stundenlang.
Könnten kleinere Flächen, falls notwendig, im direkten Wohnumfeld nicht
auf andere Art gereinigt werden?
7. Stimmt es, dass den Hausverwaltungen (z. B. der Innsbrucker Immobilien
GesmbH & Co KEG {IIG}) die Arbeit
mit diesen Geräten in Rechnung gestellt wird und welcher Betrag wird für
eine Stunde mit dem Laubsauger bzw.
Laubbläser verrechnet?
8. Warum wird die von den Laubsaugern
bzw. Laubbläsern zu Haufen zusammen getragene Laubmenge nicht am
selben oder zumindest am nächsten
Tag entfernt? Da durch den nächsten
Wind das Laubmaterial wieder in der
Gegend verteilt wird, müssen diese
störenden Gerätschaften für ein- und
dieselbe Fläche unter Umständen
öfter als einmal eingesetzt werden,
dadurch werden zusätzliche Kosten
verursacht.
9. Wird daran gedacht, diese Laubhaufen künftig schneller abzutransportieren um damit wiederholte Arbeiten,
Lärm-, Geruchs- und auch Staubentwicklung zu vermeiden?
10. Warum kann man von diesen Methoden des Laubsaugens und Laubverblasens nicht überhaupt Abstand
GR-Sitzung 17.11.2005

Bericht der Gleichbehandlungsbeauftragten über den Zeitraum
August 2002 bis Dezember 2004,
Auskunft über das Fehlen etlicher Festlegungen in der Verordnung des Gemeinderates vom
21.10.2004 betreffend das Frauenförderungsprogramm für den
Stadtmagistrat Innsbruck (Frauenförderungsprogramm), (GR
Linser)

GR Linser: Ich stelle beiliegende Anfrage.
36.4

"Hungerburgbahn-Neu" und verbesserte Anbindung des Alpenzoo Innsbruck-Tirol durch öffentliche Verkehrsmittel bzw. geplante Erweiterung des Parkplatzes, Stand und Maßnahmen (GR
Linser)

GR Linser: Ich stelle beiliegende Anfrage.

37.

Einbringung von Anträgen

37.1

I-OEF 103/2005
Richtlinien für die Vormerkung
als Mietwohnungswerberin/Mietwohnungswerber bzw. Eigentumswohnungstwerberin/Eigentumswohnungswerber, Änderung in Bezug auf das Lebensalter (GR Mag. Kogler)

GR Mag. Kogler: Ich stelle gemeinsam
mit meiner Mitunterzeichnerin folgenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge wie folgt beschließen:
Die Richtlinien für die Vormerkung als
Mietwohnungswerber und Mietwohnungswerberin, als Eigentumswerber und Eigentumswerberin werden dahingehend geän-