Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf
- S.17
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Wofür sonst, wenn nicht dafür, ist die Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VTG) zuständig? Wenn dafür nicht mehr die Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VTG),
sondern die Stadt Innsbruck zuständig ist,
brauchen wir keine Verkehrsverbund Tirol
GesmbH (VTG) mehr.
Die Grundidee der Verkehrsverbund Tirol
GesmbH (VTG) ist es, dass es in ganz Tirol einen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) inklusive Innsbruck gibt, der
ohne große erkennbare Schnittstellen
funktioniert. Wenn die Verkehrsverbund
Tirol GesmbH (VTG) diesbezüglich
ohnehin schon etwas hinterherhinkt, so
heißt das noch lange ist, dass dies nicht
zu ihren Pflichten gehört.
Selbst wenn man meiner Meinung nach
die völlig klaren Zuständigkeiten der Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VTG) einmal
aufweicht, kann man dort, wo die Interessen der Stadt Innsbruck mehr betroffen
sind, allenfalls im Sinne einer politischen
Verhandlung über eine Mitfinanzierung
diskutieren.
Das muss man aber schon unter dem
Gesichtspunkt sehen, dass zunächst
einmal, wenn die Interessen tirolweit
gleich gelagert sind, das zur Gänze von
der Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VTG)
zu finanzieren ist. Jene Zusatzwünsche
aus spezifischer Sicht der Stadt Innsbruck,
könnte man politisch in solche Verhandlungen mit einbeziehen.
Gibt es eine Verteilung, wo die Stadt
Innsbruck mehr als die Hälfte des Busbahnhofes zahlt, dann würde das letztendlich heißen, dass das Interesse der
Stadt Innsbruck am Busbahnhof mehr als
dreimal so groß ist als das Interesse der
Umlandgemeinden. Eine solche Behauptung ist schlicht absurd.
Was den Abgang auf den Regionallinien
anlangt: Diese Legislaturperiode dauert
jetzt fast schon sechs Jahre und wir haben
alle die Verhandlungen im Zuge der Regionalbahn miterlebt. Schon seit Beginn
der Verhandlungen war klar, dass die
Stubaitalbahn pro futuro übernommen
wird. Die diesbezüglichen Beschlüsse
wurden bereits gefasst.
Dasselbe gilt für die Regionallinien
außerhalb des Stadtgebietes wie Thaur
GR-Sitzung 17.11.2005
usw., wo schon vor etlichen Jahren der
Tarif der Verkehrsverbund Tirol GesmbH
(VTG) eingeführt wurde und jene Tarifformen, die es im Stadtgebiet Innsbruck
gibt, nicht mehr gültig sind.
Das heißt, dass auch zu diesem Zeitpunkt
die Verkehrsverbund Tirol GesmbH (VTG)
ihre komplette Zuständigkeit für diese
Mehrkosten eingestanden und zugestanden hat. Damit ist auch ein Rechtsanspruch auf Ersatz dieser Kosten entstanden.
Das ist eine Entwicklung der letzten Jahre,
die mit dem Abschluss der Verhandlungen
hinsichtlich der Regionalbahn im Prinzip
eigentlich auch schon einen Abschluss gefunden hat. Ich habe das Gefühl, dass
jetzt ein bereits ausverhandeltes Paket
noch einmal neu verhandelt wird, wie vor
einem guten halben Jahr, wo die erste
Tranche zur Zahlung zum Busbahnhof beschlossen wurde.
Obwohl wir damals ächzend zugestimmt
haben, um die Sache zu beschleunigen,
wird jetzt dieses schon ausverhandelte
und noch einmal nachgedoppelte Ergebnis
ein zweites Mal nachgedoppelt. Ich frage
mich, wie oft man über denselben Gegenstand eine Verhandlung führen muss, bis
ein endgültiges Ergebnis vorliegt.
Man könnte sagen, dass wir jetzt das
endgültige Ergebnis vorliegen haben.
Wenn jetzt dieses endgültige Ergebnis
vorhanden wäre, dann hätten wir einen
schriftlichen Vereinbarungsentwurf, über
den abgestimmt werden könnte. Als beschlussfassendes Gremium könnten wir
sagen, dass damit ein Schlussstrich gezogen wird.
Wir waren ja eigentlich schon vor einem
halben Jahr der Meinung, dass mit dem
gefassten Beschluss ein Schlussstrich gezogen ist. Bei der zu Beginn des Jahres
beschlossenen Vereinbarung hat es sich
nicht nur um einen Entwurf der Beamten,
sondern um einen Beschluss der Tiroler
Landesregierung gehandelt.
Jetzt wird wieder aufgedoppelt und es gibt
wieder keine endgültige schriftliche Vorlage eines abschließenden Ergebnisses.
Daher kann ich nur sagen, wenn das eine
gute Verhandlungsführung sein soll, dann