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Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf

- S.56

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- 1456 -

Das ist eine Maßnahme, welche einen
sehr großen Aufwand erfordert.

22.

Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM - B5/1,
Amras, Teilbereich der
Gp. 148/5, KG Amras (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AM - B5, Zeichn. Nr. 3344),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001

Ich habe alte Bauakten ausgehoben und
danach rückgerechnet. Diese Bestimmung
ist für die Bevölkerung unzumutbar. Ein
normaler Bürger ist, wenn er in diesen
Plan einsieht, nicht mehr in der Lage zu
erkennen, was er machen kann.
Diese Bestimmung gehört geändert, aber
wir haben seinerzeit bereits bei der Novellierung gesagt, dass diese für uns nicht
brauchbar ist. Jetzt zeigt es sich in der
Praxis, dass das nicht vollziehbar ist. Die
Bediensteten haben wochenlang gearbeitet, nur um den kleinen Teil von Mühlau zu
vermessen.
Wir wissen nun, dass wir sämtliche
Bebauungspläne des Stadtteiles Hötting
neu überarbeiten müssen. Die Bediensteten werden damit gar nicht fertig und es
kommt ein völlig unbefriedigendes Ergebnis heraus. Ich sage das ganz bewusst
deshalb, weil viele Bürgerinnen bzw. Bürger zum zuständigen Amt kommen und
fragen werden, was sie jetzt machen
können.
Es kann nicht sein, dass wir dann keine
brauchbaren präzisen Auskünfte geben
können. Hoffentlich hat der Landesgesetzgeber Einsicht, dass die Stadt Innsbruck mit der Gemeinde Namlos nicht zu
vergleichen ist, was er bisher immer getan
hat. (Beifall)
Bgm. Zach: Ich darf kurz berichten, dass
mir Dipl.-Arch. Schmeissner-Schmid auch
ans Herz gelegt hat, dass genau diese
Kartierung in einem Gelände ein unglaublicher Aufwand ist. Ich bitte StR
Dr. Gschnitzer diesbezüglich tätig zu
werden. Sollte man das von mir verlangen,
werde ich dies auch tun.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 7.11.2005 (Seite 1455) wird
angenommen.

III 6145/2005

GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 7.11.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM - B5/1, Amras, Teilbereich der Gp. 148/5, KG Amras
(als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. AM - B5, Zeichn. Nr. 3344), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.

23.

III 6146/2005
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. RE - F4, Pradl - Reichenau, Eckbereich Egerdachstraße – Kravoglstraße, Gp. .958
und Teilfläche der Gp. 3027, beide KG Pradl (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. RE
- F1, Zeichn. Nr. 3564)

GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:

GR-Sitzung 17.11.2005