Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_09-November.pdf
- S.58
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keine zu berücksichtigenden Auswirkungen, da die Festlegung des Verlaufes der
künftigen Grundgrenze zwischen Baufläche und Weg nicht Gegenstand des Planentwurfes ist.
Hinsichtlich der Erschließung ist festzustellen, dass das Bauvorhaben "Am Bichl
2" über einen ausreichend breiten Servitutsweg an die Badhausstraße angebunden ist. Der nach Westen verlängerte Servitutsweg dient nur als Zufahrt für die südlichen Anrainer bzw. für Einsatzfahrzeuge.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit
(gegen GR Mag. Fritz und GR Buchacher),
den Bebauungsplanentwurf Nr. IG - B4,
Igls, Bereich: Teilfläche aus der Gp. 766/1,
KG Igls (Projekt "Am Bichl 2"), gemäß § 56
Abs. 3 TROG 2001 zu beschließen.
Hier geht es um das zweite Projekt "Wohnen für Igler". GR Mag. Fritz und GR
Buchacher haben schon bei der ersten
Baustufe aus grundsätzlichen Überlegungen, dass es dann bei der Besiedelung für
die Igler Bevölkerung eine Bevorzugung
gibt, dagegen gestimmt, was aber mit dem
Projekt hinsichtlich der Architektur nichts
zu tun hat.
GR Mag. Fritz: Das hat GR Ing. Krulis
falsch in Erinnerung, denn bei der ersten
Baustufe haben wir zugestimmt. Bei der
zweiten Baustufe waren wir ab der Flächenwidmung dagegen, weil die Mag.Abt. III, Stadtplanung, darauf hingewiesen
hat, dass es nicht nur einen großen Baulandüberhang, sondern auch andere
möglicherweise zur Verfügung stehende
Grundstücke gibt.
Es wurden verschiedene Varianten, die
zur Umwidmung anstanden, geprüft, wie
man Am Bichl weiterbauen kann. Die jetzt
vom Bau- und Projekt-Ausschuss mehrheitlich gewählte Variante, war nach Meinung der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, die
ungeeignetste von den damals in Diskussion befindlichen Varianten. Das sowohl in
Bezug auf das Abholzen des Waldes als
auch in Bezug auf die Lage zum Ortszentrum, Straßenerschließung und einige weitere Punkte.
Wir haben deshalb der Flächenwidmung
für das Projekt "Am Bichl 2" nicht zugeGR-Sitzung 17.11.2005
stimmt, weil diese unserer Meinung nach
planerisch nicht sinnvollste Variante gewählt wurde. Mit Vergabemodalitäten für
die Wohnungen oder Auswahlmodalitäten
der zukünftigen Eigentümer bzw. Eigentümerinnen hatte es zumindest von unserer Seite her nichts zu tun.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, GR
Mag. Fritz, GR Mag. Schindl-Helldrich und
GR Linser; 8 Stimmen):
Der Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses vom 7.11.2005 wird angenommen.
27.
III 3774/2005
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. IN - F11 Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen MariaTheresien-Straße, Museumstraße, Erlerstraße und Meraner
Straße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 80/bt,
Zeichn. Nr. 2326)
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Auflagefrist ist eine Stellungnahme eingegangen. Die Stellungnahme liegt dem Akt
im Original bei.
In der Stellungnahme wird zwar die Erneuerung des Kaufhauses Tyrol positiv
angemerkt, es wird aber auch auf Probleme hingewiesen, die bei vergleichbaren
bestehenden Centern im deutschsprachigen Raum bestünden.
Darüber hinaus müssten Aussagen in den
Gutachten zum Vorhaben Shopping-Center Tyrol überprüft werden. Weiters wird
bemängelt, dass keine anderen Abteilungen und Ämter des Stadtmagistrates Innsbruck bzw. auch externer Interessensvertretungen zu einer Stellungnahme aufgefordert worden wären.
In der Stellungnahme wird auch ein 10Punkte umfassender Fragenkatalog zu
verschiedenen Aspekten vorgebracht, die
einer weitergehenden Untersuchung unterzogen werden müssten.
Im Bericht der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
vom 2.11.2005 an den Bau- und ProjektAusschuss wird dazu sehr ausführlich
Stellung genommen. Er wird darin festgestellt, dass das Vorhaben zur Erneuerung