Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.53
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Beschluss (bei Stimmenthaltung von GR
Barcal wegen Befangenheit; einstimmig):
derte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 17.1.2006:
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW - B2/1,
Hötting-West, Bereich nördlich der Technikerstraße/westlich der Wohnbebauung
"Wohnen am Lohbach 1" und südlich des
Lohbach (teilweise als Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23/w, Zeichn.
Nr. 3529), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
wird beschlossen.
Beschluss (einstimmig):
19.
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. DH - B1/1, Innsbruck - Dreiheiligen,
Bereich zwischen Kohlstattgasse, Jahnstraße, Dreiheiligenstraße und ÖBB, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 (2. Entwurf)
wird beschlossen.
III 305/2006
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA - B1/6,
Innsbruck - Saggen, Bereich
Karl-Schönherr-Straße 2 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. SA - B1, Zeichn. Nr. 3593),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 17.1.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SA - B1/6, Innsbruck - Saggen, Bereich Karl-SchönherrStraße 2 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SA - B1, Zeichn. Nr. 3593), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.
Hier handelt es sich um einen Erweiterungsbau der Bundeshandelsakademie
und Bundeshandelsschule Innsbruck.
20.
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 1.12.2005:
III 2135/2005
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. DH - B1/1, Innsbruck –
Dreiheiligen, Bereich zwischen
Kohlstattgasse, Jahnstraße,
Dreiheiligenstraße und ÖBB, gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
(2. Entwurf)
Während der gesetzlichen Frist sind keine
Stellungnahmen eingegangen. Der geforGR-Sitzung 26.1.2006
21.
III 5631/2005
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. DH - B4/2, Innsbruck –
Dreiheiligen, Bereich Zeughausgasse 7 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. DH - B4/1,
Zeichn. Nr. 3797), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2001
Während der gesetzlichen Frist sind keine
Stellungnahmen eingegangen. Der geforderte Projektsicherungsvertrag ist abgeschlossen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 17.1.2006:
Der Ergänzende Bebauungsplanentwurf
Nr. DH - B4/2, Innsbruck - Dreiheiligen,
Bereich Zeughausgasse 7 (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. DH - B4/1,
Zeichn. Nr. 3797), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2001 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.