Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.64
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Rahmen, der dürftig ist, Maßnahmen
getroffen hat.
gegeben hat, im Vorfeld einen runden
Tisch zu machen.
StR Dr. Patek: Im Zuge dieser Debatte
hat es sehr wohl eine Vereinbarung zwischen Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger und
den Handymasten-Betreibern gegeben,
aber ich kann mich der Meinung nicht anschließen, dass die Stadt Innsbruck diesbezüglich wirklich etwas unternommen
hat.
Daher muss ich leider sagen, dass diese
Handymasten-Vereinbarung in den Punkten, die überhaupt etwas aussagen, praktisch totes Recht ist. Denn wenn diese
Vereinbarung nicht gelebt wird, hat man
nichts davon. Die regelmäßigen Beschwerden seitens der Bürgerinnen bzw.
Bürger hinsichtlich der Errichtung eines
freistehenden Handymastens bestehen
meiner Meinung nach völlig zu Recht.
Die Stadt Innsbruck hat auch im Rahmen
ihrer zugegebenermaßen sehr bescheidenen Möglichkeiten nichts unternommen, …
(Bgm. Zach: Das glaube ich nicht.)
… zumindest was die freistehenden Handymasten anlangt. Aufgrund des Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG)
sind das Dinge, die man relativ eindeutig
beantworten kann. Ein Handymast, der in
der Mitte eines freien Feldes bzw. auf
einem freien Grundstück steht, ist eindeutig und unwidersprochen eine Angelegenheit, die aus der Sicht des Ortsbildes berücksichtigt werden müsste.
Ich kenne keinen Fall, wo rechtzeitig, also
bevor ein Handymast errichtet wurde, die
Stadt Innsbruck im Sinne der Tiroler Bauordnung (TBO) tätig geworden ist und Bedenken hinsichtlich des Stadtkern- und
Ortsbildes angemeldet hat.
Ein wesentlicher Passus in dieser Handymasten-Vereinbarung ist, dass die Handymasten-Betreiber zugesagt haben, dass
bei Standorten mit erhöhtem Kommunikationsbedarf auf jeden Fall die Bereitschaft vorhanden ist, sich an einem runden Tisch zusammenzusetzen. Ich gehe
davon aus, dass dies vor der Errichtung
eines Handymastens und nicht nachher
stattfindet, da ein Handymast, der frei auf
einem Feld steht, selten abgerissen wird.
Ein freistehender Handymast gehört – aufgrund des Echos, das es immer medial
gegeben hat und aufgrund des Aufschreis
der Betroffenen - meiner Meinung nach
von vornherein an einem Standort mit erhöhtem Kommunikationsbedarf eingeordnet. Ich kann mich nicht daran erinnern,
dass es weder von Seiten der Stadt Innsbruck noch von Seiten der HandymastenBetreiber bei der Planung eines freistehenden Handymastens Bemühungen
GR-Sitzung 26.1.2006
Die beiden zugegebenermaßen dünnen
Instrumente, welche die Stadt Innsbruck in
der Hand hat, werden nicht einmal in jenen Fällen ergriffen, wo es geradezu auf
der Hand liegt, dass man auf diese Instrumente zurückgreifen sollte.
GR Mag. Fritz: Wenn ich mich nicht falsch
erinnere, gehen die von GR Schreiner gelobten bzw. dargelegten Aktivitäten von
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger ursprünglich auf einen Antrag der Innsbrucker Grünen zurück, der dem Stadtsenat zugewiesen wurde.
StR Dr. Patek hat dargelegt, dass diese
Handymasten-Vereinbarung doch relativ
zahnlos war und daher ist es gut, wenn wir
dieses Thema mit einem neuerlichen Antrag auf der Tagesordnung haben.
Der Zuweisung an den Stadtsenat kann
ich gerne zustimmen, aber wenn ich diesen Antrag meritorisch abstimmen müsste,
würde er mir größeres Bauchweh verursachen. Es soll jedenfalls geprüft werden,
welche Maßnahmen die Stadt Innsbruck
treffen kann, um Belastungen durch den
Handybetrieb in Grenzen zu halten. Das
ist richtig und soll geprüft werden.
Von Niederösterreich lese ich hier glücklicherweise nichts. Eine Steuer, die in
Wahrheit wettbewerbswidrig ist, das eigene Landes-Energieversorgungsunternehmen gegenüber allen anderen Betreibern
begünstigt, technologiefeindlich ist und
schlicht und einfach Geld zugunsten des
Landesbudgets eingehoben wird, möchte
ich nicht haben. Daher kann Niederösterreich für mich ganz bestimmt kein Vorteil
sein. Gott sei Dank steht aber davon
nichts in diesem Antrag.
Der zweite Punkt dieses Antrages ist ein
wenig schluderig formuliert. Wenn ich der