Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_01-Jaenner.pdf
- S.81
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dem Beirat für Wohnbauförderung zur Diskussion gestellt.
Meines Wissens hat der Beirat für Wohnbauförderung dies dann abgelehnt, weil
neben der Neubautätigkeit in erster Linie
die zusätzlichen Wohnbaufördermittel für
die thermische Sanierung eingesetzt
werden sollen, damit das Kyoto-Ziel erreicht wird.
Ich habe nichts dagegen, wenn wir diesbezüglich noch einmal einen Vorstoß machen, aber wie gesagt, hat es in dieser Legislaturperiode schon einen Antrag mit
demselben Inhalt gegeben. Vielleicht hat
das Land Tirol in der Zwischenzeit seine
Meinung geändert. Wir können es noch
einmal probieren, ab einen solchen Antrag
hatten wir bereits vor drei Jahren.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich
beantrage die
Zuweisung an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Linser in der Gemeinderatssitzung am 17.11.2005 eingebrachte Antrag
wird dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zugewiesen.
26.12 I-OEF 101/2005
Südseitige Kapuzinergasse, Aufhebung des Halte- und Parkverbotes östlich und westlich der
Einfahrt zum Kapuzinerkloster
(GR Engelbrecht)
GR Engelbrecht: Ich habe das letzte Mal
bereits darauf aufmerksam gemacht, dass
die Straßenbreite in diesem Bereich etwa
7 Meter umfasst und hier noch der Gehsteig mit einer Breite von 2 Metern dazukommt, sodass das normale Ein- und Ausfahren auch für Schwerfahrzeuge durch
dieses Tor durchaus gegeben ist.
Weil dort auf eine Länge von 14 Metern
ein Halte- und Parkverbot besteht, habe
ich angeregt, dieses entsprechend einzuschränken, da es gerade in dieser Gegend
einen großen Stellplatzbedarf gibt. Dieses
Halte- und Parkverbot ist aus meiner Sicht
unnötig.
GR-Sitzung 26.1.2006
GR Mag. Mayr: Ich bitte dringend diesen
Antrag abzulehnen. Die Kapuzinergasse
ist speziell durch den Busverkehr ständig
verparkt. Vor der Bundespolizeidirektion
Innsbruck wagt es niemand einen Bus zu
parken, aber das Tor in der Kapuzinergasse ist am Wochenende immer mit Bussen
zugeparkt. Jene Personen, die dort wohnen, haben daher keine Chance, mit dem
Auto herauszufahren.
Daher bitte ich, diesen Antrag abzulehnen,
da diese freie Fläche unbedingt benötigt
wird.
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Engelbrecht und GR Mag. Kogler; 2 Stimmen):
Der von GR Engelbrecht in der Gemeinderatssitzung am 17.11.2005 eingebrachte
Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich darf
noch ergänzen, dass dieses Park- und
Halteverbot auf Wunsch der Bundespolizeidirektion Innsbruck erlassen wurde, da
sich dort die Ausfahrt der Polizei befindet
und diese sich sonst durch parkende Autos behindert fühlt.
26.13 I-OEF 103/2005
Richtlinien für die Vormerkung
als Mietwohnungswerberin/Mietwohnungswerber bzw. Eigentumswohnungswerberin/Eigentumswohnungswerber, Änderung in Bezug auf das Lebensalter (GR Mag. Kogler)
GR Mag. Kogler: Bei diesem Antrag geht
es insbesondere darum, dass Kinder und
Enkelkinder, die im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern bzw. Großeltern leben,
mit vollendetem 19. Lebensjahr berechtigt
werden, sich als Wohnungswerber in die
Vormerklisten eintragen zu lassen. Derzeit
können sich nur Wohnungswerber mit
dem vollendeten 25. Lebensjahr in den
Vormerklisten eintragen lassen. Das ist
meines Erachtens überholt.
Deshalb beantrage ich, diesen Antrag dem
Stadtsenat zur Vorberatung zuzuweisen.
StR Dr. Pokorny-Reitter: GR Mag. Kogler, das Ganze ist nicht sehr präzise, da
sich nämlich Kinder und Enkelkinder be-