Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.127
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Herberge) waren nicht Gegenstand dieser stichprobenweisen Einschau.
Für die Sozialaktion „Essen auf Rädern“ sowie die städt. Herberge
mussten im Jahr 2004 keine Transferleistungen mehr seitens der Stadt
ausgewiesen werden, da diese inzwischen schon kostendeckend von
der ISD geführt werden.
Rahmenvertrag
ISD/Land
In Innsbruck wurde schon seit langem der Weg eingeschlagen, die
„Hilfe für alte Personen“ (Verantwortung Stadt) und „Hilfe für pflegebedürftige Personen“ (Verantwortung Land) gemeinsam in Heimen der
Stadt, später des ISF und nunmehr der ISD, zusammen zu legen. Zur
Vereinfachung der sonst notwendigen Kostenaufteilungen im Detail
wurde zwischen dem Land und dem Tiroler Gemeindeverband das
„Sozialpaktum“ geschlossen. Zur Sicherung seiner Pflegeplätze musste
das Land mit den einzelnen Heimträgern ebenfalls „Rahmenverträge“
(hinkünftig „Leistungsvereinbarungen“ genannt) über Umfang und Tagsätze schließen. Festgestellt wurde, dass bei Gründung der ISD mit
dem Land zunächst ein klarer Vertragszustand bestand, da der Eintritt
der ISD in den damaligen Vertrag mit dem ISF vom Justiziariat des
Landes ausdrücklich bestätigt wurde. Seitens der Sozialabteilung des
Landes wird dieser Status inzwischen in Frage gestellt, die Tagsätze
2005 wurden dementsprechend nur mehr unter dem ausdrücklichen
Vorbehalt des Abschlusses eines eigenen Rahmenvertrages mit der ISD
und/oder der Stadt genehmigt. Die ISD bestätigte die Aufnahme von
Verhandlungen mit dem Land, das bisherige Ergebnis sei für die ISD
aber nicht akzeptabel gewesen. Im Übrigen seien auch die Tagsatzverhandlungen und -genehmigungen für die ISD in der Vergangenheit
unbefriedigend verlaufen.
Daneben wurde noch festgestellt, dass die Stadt dem Land nach dem
Zustandekommen des „Sozialpaktums“ seit 1998 auch die Festsetzung
der Tagsätze im Wohnheimbereich (eigener Kompetenzbereich) überlassen und auf eigene Kalkulationen in der Folge verzichtet hatte.
Auflage des Rechnungshofes/Evaluierung des
Ausgliederungserfolges
Der Rechnungshof hatte anlässlich seiner Einschau 2004 in die Gebarung der Stadt die Bemühungen der Stadtführung, durch Ausgliederungen die Effizienz der Leistungen zu steigern, grundsätzlich anerkannt.
Der Monopolcharakter der im Jahr 2003 neu gegründeten
Gesellschaften ISD und IIG & Co KEG veranlasste den Rechnungshof
jedoch zu der Empfehlung, nach etwa 2 bis 3 Jahren den Ausgliederungserfolg durch Gegenüberstellung der wirtschaftlichen Situation vor
und nach der Ausgliederung zu ermitteln. Dieser Empfehlung ist die
MA IV hinsichtlich der ISD mit Bericht vom 10.5.2005 nachgekommen,
welcher dem Stadtsenat in der Sitzung vom 18.5.2005 zur Kenntnis
gebracht wurde. Der Bericht über die zweite genannte Ausgliederung
sei derzeit noch in Ausarbeitung.
Bericht der MA IV zum
Ausgliederungserfolg
Der ISD-Bericht enthielt eine Tabelle über die Entwicklung des
Zuschussbedarfes in den Jahren 2001 bis 2004. Demnach war in den
Jahren 2001 bis 2003 ein kontinuierliches Sinken des Zuschussbedarfes
für den Betrieb der ISD zu beobachten (von € 3,6 Mio. über € 2,9 Mio.
Zl. KA-16/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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