Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.130

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sämtliche Forderungen, Geldbestände und Bankguthaben gemäß einem
zum Stichtag 31.12.2002 aufgestellten Vermögensverzeichnis an die
ISD überlassen hat. Außerdem war aus einer Grundsatzvereinbarung
vom 31.10.2003 zu entnehmen, dass der Verein „Sonnenland“ mit ausdrücklicher Zustimmung des Stiftes Wilten die als Superädifikate zu
wertenden Objekte mit Stichtag 1.11.2003 an die IIG & Co KEG (jedoch
ohne Inventar) verkauft. Nach Punkt VI. dieser Grundsatzvereinbarung
wurde das in den beiden Häusern vorhandene Inventar von der ISD
unentgeltlich in ihr Eigentum übernommen.
Darüber hinaus hat die Stadt Innsbruck die ISD mit Schreiben vom
13.2.2003 davon in Kenntnis gesetzt, dass der StS in seiner Sitzung
vom 19.2.2003 den Beschluss gefasst hat, sämtliche inventarisierten
Einrichtungsgegenstände in den Wohn- und Pflegeheimen Hötting,
Pradl und Saggen sowie in den Kinderheimen Mariahilf und Pechegarten, und im Alexihaus und in der städtischen Herberge (Verein
„Wohinn“), mit sofortiger Wirkung im Schenkungswege von den bisherigen Besitzern (ISF hinsichtlich der Wohnheime und Verein „Wohinn“)
an die ISD zu übergeben.
Kunstgegenstände

Mit der Übertragung war die Auflage verbunden, dass die Bilder und
Kunstgegenstände in den oben genannten Einrichtungen als Leihgabe
der Stadt Innsbruck an Ort und Stelle verbleiben und von der ISD
eigens zu inventarisieren (Schätzliste) sind. Die Umsetzung hinsichtlich
der Inventarisierung der Kunstgegenstände und Bilder war nach
erhaltener Auskunft des Leiters des Rechnungswesens bis zum
Prüfungszeitpunkt (Dezember 2005) noch nicht verwirklicht worden.
Zum Zwecke der Einsichtnahme in die Versicherungsunterlagen wurde
der Kontrollabteilung eine Kopie der Versicherungspolizze vom
20.11.2004, vorgelegt. Die Kontrollabteilung stellte fest, dass die
Adresse des Versicherungsnehmers auf der Polizze falsch ausgewiesen
worden war und empfahl, sich mit der Versicherungsanstalt in Verbindung zu setzen, um diesen formalen Fehler zu beheben. Des Weiteren
wurde aufgrund der fehlenden Aufzeichnungen über den (aktuellen)
Wert der Kunstgegenstände und Bilder angeregt, die Kunstgegenstände
und Bilder mittels Expertisen wertmäßig in einer Schätzliste oder einem
eigenen Vermögensverzeichnis aufzunehmen. Einerseits wäre durch
diese Maßnahme dem StS Beschluss vom 19.2.2003 vollinhaltlich entsprochen worden, anderseits könnten dem Versicherer im Schadensfall
schriftliche Aufzeichnungen über den monetären Wert der Kunstgegenstände und Bilder vorgewiesen werden.

Unbewegliches
Vermögen

Zl. KA-16/2005

Bei der Übertragung des unbeweglichen Vermögens hat man mit der
Aufrechterhaltung des Fonds und Gründung der IIG & Co KEG die steuerlich günstigste Variante im Zusammenhang mit der Schenkungs- und
Grunderwerbssteuer gewählt. Somit blieb der Fonds grundbücherlicher
Eigentümer der Liegenschaft Heim am Hofgarten samt Nebenanlagen,
die verbleibenden Liegenschaften wurden in das Vermögen der
IIG & Co KEG eingebracht und werden von dieser verwaltet.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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