Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.143
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1.1.2004 um 1,85 % und zu Jahresbeginn (1.1.) 2005 um 2,3 % anzuheben.
Für die Gestaltung der Dienstverhältnisse der von der ISD neu (ab
1.1.2003) eingestellten ArbeitnehmerInnen sowie für deren Entlohnung
gilt eine vom Aufsichtsrat am 10.12.2002 beschlossene Dienstordnung.
Diese war zunächst als Provisorium bis Ende 2003 gedacht und sollte
dann durch einen für sämtliche Bedienstete im Pflegebereich und im
Bereich der Sozialarbeit gültigen Kollektivvertrag ersetzt werden. Zur
Erlangung der Kollektivvertragsfähigkeit wurde der Verein „Arbeitgeberverein für Sozial- und Gesundheitsorganisationen in Tirol“ gegründet, dem im Wesentlichen alle von der Zusammenführung in die ISD
betroffenen Einrichtungen beigetreten sind. Nachdem von den Sozialpartnern zum eingebrachten Antrag auf Zuerkennung der
Kollektivvertragsfähigkeit ausschließlich negative Stellungnahmen
ergangen sind, wurde der Antrag im Mai 2003 wieder zurückgezogen.
Der Aufsichtsrat der ISD hat daraufhin die provisorische Dienstordnung
auf unbefristete Zeit verlängert.
Für Mitarbeiter jener im Rahmen der ISD verschmolzenen Bereiche,
welche sich nicht freiwillig der ISD-Dienstordnung samt ihrem Entlohnungssystem unterworfen hatten, standen eine Reihe anderer Gehaltstafeln, konkret des früheren ISF sowie des SGS, in Verwendung. Der
davon tangierte Personenkreis umfasste zum Prüfungszeitpunkt 100
Bedienstete. Daneben wurden (einschließlich des Geschäftsführers)
4 MitarbeiterInnen auf Basis einer freien Vereinbarung sowie eine
Mitarbeiterin auf Basis Geringfügigkeit entlohnt.
Resümierend stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Entlohnung der
ISD-Bediensteten auf der Grundlage einer Vielzahl unterschiedlicher
Gehaltstabellen praktiziert wird, was eine verhältnismäßig aufwändige
Administration im Rahmen der Personalverwaltung bzw. der Lohn- und
Gehaltsverrechnung erfordert. In diesem Zusammenhang wurde auch
auf die vom Bundeseinigungsamt erlassenen Mindestlohntarife für
ArbeitnehmerInnen in Betrieben sozialer Dienste bzw. für HeimhelferInnen und AltenbetreuerInnen hingewiesen. Es wurde empfohlen,
bezüglich der darin festgelegten Bestimmungen und Gehaltsansätze
entsprechende Günstigkeitsvergleiche anzustellen und zu prüfen,
inwieweit eine Anpassung an die derzeit gehandhabten Entlohnungsmodalitäten geboten erscheint.
Zivildiener
Zl. KA-16/2005
Als bescheidmäßig anerkannter Träger des Zivildienstes können im
Rahmen des Aufgabenbereiches der ISD in 9 Einsatzstellen bis zu 51
Zivildiener eingesetzt werden. Tatsächlich wurden der ISD im Jahr
2004 zu den jeweiligen Dienstantrittsterminen insgesamt 31 Zivildiener
zugewiesen. Die von der ISD 2004 für den Einsatz der Zivildiener zu
übernehmenden Aufwendungen wie Grundvergütung, Verpflegsgeld
und Sozialversicherungsbeiträge beliefen sich auf € 121,4 Tsd., dem
gegenüber standen Erlöse des Bundesministeriums für Inneres (Zivildienstgelder) in Höhe von rd. € 63,0 Tsd. Im Zusammenhang mit dem
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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