Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.160
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Lt. erhaltener Auskunft sind derartige Überprüfungen bis dato allerdings noch nicht durchgeführt worden, weshalb die Kontrollabteilung
empfahl, in regelmäßigen Abständen die Nachweise über diese täglichen Funktionskontrollen zu verlangen.
In der Stellungnahme dazu teilte das Referat für Kurzparkzonenstrafen
mit, dass die Betreuung und Kontrolle der Parkautomaten von der
MA III, Referat für Verkehrseinrichtungen durchgeführt wird und daher
die von der Kontrollabteilung angeregte Überprüfung hinsichtlich der
Durchführung der Funktionskontrollen künftig auch von der genannten
Dienststelle vorgenommen werden sollte.
Seitens der MA III, Amt für Verkehrsplanung wurde in dieser Angelegenheit demgegenüber die Meinung vertreten, dass die Kontrolle über
die vertragsgemäße Einhaltung aller Pflichten der Überwachungsfirma
dem
Auftraggeber
obliege
und
somit
nicht
der
MA III.
Vom Büro des Magistratsdirektors wurde im Rahmen des Anhörungsverfahrens abschließend diesbezüglich festgestellt, dass hinsichtlich der
Kontrollaufgaben gegenüber der Firma Fragen der Zuständigkeit offensichtlich sind und deren Klärung vom Büro des Magistratsdirektors in
die Wege geleitet werde. Über die zukünftige Handhabung wird berichtet werden.
Entgelt
Das Entgelt besteht aus einem 15 %-Anteil aller während der Vertragszeit fristgerecht erfolgten Zahlungen aus Organstrafverfügungen und
weiters einem jährlichen wertgesicherten Fixbetrag.
VerrechnungsModalitäten
Während der Vertragsdauer erhält die Firma eine monatliche Akontozahlung von 1/12 des vereinbarten Fixbetrages. Dazu wären lt. Vertrag
noch 1/12 des 15 %-Anteiles der im Vorjahr eingegangenen Gelder aus
Organstrafverfügungen zu akontieren.
Davon abweichend, wird in der Praxis ein monatlich an den tatsächlichen Eingang von Geldern aus Organstrafverfügungen angepasster 15
%-Anteil mit der Firma verrechnet. Die Kontrollabteilung hielt fest, dass
die praktizierte Methode verwaltungstechnisch zwar rationell erscheint,
jedoch mit den Bestimmungen des Überwachungsvertrages nicht gänzlich konform geht.
Zum Jahresende wird vom Amt für Rechnungswesen auf Grund der
vom Referat für Kurzparkzonenstrafen übermittelten Monatsabrechnungen eine Jahresabrechnung erstellt, wobei der sich daraus ergebende Überschuss oder Fehlbetrag zu erstatten ist.
Akontozahlungen
Die von der Stadt zu entrichtenden monatlichen Akontozahlungen für
das Jahr 2005 bis zum Prüfungszeitpunkt (Dezember) sind zum
überwiegenden Teil zeitgerecht erfolgt. Auffällig waren allerdings
mehrere Fehlbuchungen, die in weiterer Folge korrigiert werden mussten, weshalb empfohlen worden ist, der Berechnung und Anweisung
ZI. KA-24/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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