Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.166
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6 Baudurchführung
Örtliche Bauaufsicht
Die Agenden der technischen und geschäftlichen Oberleitung inklusive
der örtlichen Bauaufsicht wurden durch Mitarbeiter der IIG & CO KEG
wahrgenommen. Die Arbeiten wurden innerhalb der Warmwetterperiode (März bis August) 2004 durchgeführt, der erstellte Bauzeitplan
konnte eingehalten werden.
Baustellenkoordination,
SiGe Plan
Ein Baustellenkoordinator wurde bestellt, ein SiGe-Plan erstellt und die
Protokolle der Baustellenbegehungen waren vorhanden. Gemäß § 6
BauKG erfolgte eine Vorankündigung der Bauarbeiten und waren somit
die Voraussetzungen zur Durchführung der Bauarbeiten gem. BauKG
gegeben.
Schadenersatzforderung Mit einem Schreiben eines Rechtanwaltes wurde über einen Unfall einer
Radfahrerin berichtet.
Seitens der Verunfallten wurden Schadenersatzansprüche gestellt. Im
Antwortschreiben wurde dahingehend erläutert, dass für die Sanierung
der Fassade einschließlich der Erstellung des Gerüstes die mit den
Baumeisterarbeiten beauftragte Firma verantwortlich war und Forderungen an diese zu richten wären. Des Weiteren wurde angeführt, dass
die Baustelle durch einen Baustellenkoordinator kontrolliert wurde, die
Protokolle diesbezüglich keine Beanstandungen ergaben und zudem
das Befahren des Hofes lt. Hinweistafeln untersagt war. Zum Zeitpunkt
der Prüfung war das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
7 Kosten
Planung
Bei den Planungskosten wurden nur die extern vergebene Farbgestaltung sowie die Planungs- bzw. Baukoordination eingerechnet. Hierbei
traten erwartungsgemäß keine Unregelmäßigkeiten auf.
Vergleich Beauftragung
und Abrechnung
Ein Vergleich zwischen den mittels Schlussbrief beauftragten Kosten
von € 657.295,25 mit den tatsächlich abgerechneten Kosten von
€ 622.504,20 ergab eine Differenz von € 34.791,05. Diese Unterschreitung von 5,3% betraf im Wesentlichen die Baumeister- und Tischlerarbeiten und erklärte sich durch nicht getauschte Fensterelemente
sowie Loggienverglasungen, weil dadurch Teile der Wanddämmung
eingespart werden konnten. Die Arbeiten waren zur Gänze abgerechnet
und wiesen inkl. der Nebenarbeiten Gesamtkosten in der Höhe von
€ 665.781,31 auf.
Vorfinanzierung
Die Bedeckung erfolgte zum Prüfungszeitpunkt über Vorfinanzierung
der IIG & Co KEG, sollte in späterer Folge aber durch ein von den
Eigentümern aufgenommenes Darlehen gedeckt sein. Auf dem Kreditvertrag fehlte noch die rechtsverbindliche Unterschrift der Eigentümer
einer sich im Privatbesitz befindlichen Wohnung. Laut Auskunft sollte
jedoch der Kreditvertrag bis Ende des Jahres 2005 abgeschlossen, bzw.
unterschrieben sein.
Zl. KA-25/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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