Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.191
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Magistratsdirektors in Kraft gesetzt) in Verbindung mit der neuen Skartierordnung als
homogenes Ganzes veröffentlicht werden. Das Amt für Präsidialangelegenheiten
bestätigte den Erhalt eines solchen Vorschlages.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Die Kontrollabteilung erachtete das Fehlen von Vermögenswerten der Archivbestände
des Stadtarchivs in der Vermögensrechnung der Stadt für auf Dauer für nicht haltbar
und regte eine diesbezügliche Überprüfung an. Weiters wurde das Fehlen einer
speziellen „Kunstversicherung“ für die Archivbestände aufgezeigt und empfohlen, eine
Kosten-/Riskenabwägung vorzunehmen und den StS bzw. GR mit der abschließenden
Klärung dieser Frage zu befassen. Im Anhörungsverfahren wurden entsprechende
Initiativen angekündigt. Anlässlich der Follow up-Einschau 2004 wurden diese
Absichten bekräftigt.
Zur jetzigen Einschau teilte das Amt für Kultur mit, dass die Bewertung des
Vermögens der Bestände nach den maßgeblichen Regeln des ABGB
(für schätzbare und unschätzbare Sachen bzw. für Gesamtsachen) amtsintern für
kaum machbar angesehen werde. Dafür seien die Bestände zu heterogen
(Archivalien, Kunstsammlung, Gemäldesammlung etc.) bzw. gäbe es für zentrale
Dokumente keinen über die Stadt hinausgehenden Marktwert. Dieser Punkt werde
aber noch (extern) mit den zuständigen Stellen abgeklärt und dann der Stadtsenat
befasst werden. Gegen die angeregte „Kunstversicherung“ spräche (neben den vorgenannten Bewertungsproblemen) auch die enormen Kosten, welche den
unmittelbaren Schutz der Objekte nicht verbessern würde.
Im Hinblick auf die angekündigte rechtliche Klärung und Befassung des Stadtsenates
ist Angelegenheit somit noch offen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
4 Bericht über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2004
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Die Kontrollabteilung hat die Jahresrechnung 2004 der Stadtgemeinde Innsbruck
gemäß den Bestimmungen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
einer Prüfung unterzogen und hierüber unter der Geschäftszahl KA-15/2005 mit
Datum 28.10.2005 einen Bericht erstellt.
Im Zusammenhang mit den in den Erläuterungen gelieferten Begründungen für das
Über- oder Unterschreiten eines Jahresansatzes stellte die Kontrollabteilung fest, dass
seitens der betroffenen Dienststellen fallweise, vorwiegend bei der ausgabenseitigen
Präliminierung, den dafür fixierten Vorgaben der Magistratsabteilung IV nicht
entsprochen worden ist. Entsprechend dazu wurden von der Kontrollabteilung in den
von ihr näher geprüften Fällen einige Empfehlungen ausgesprochen, deren
Umsetzung die betroffenen Dienststellen lt. ihrer seinerzeitigen Stellungnahme so
weit wie möglich zugesichert hatten.
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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