Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.197
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Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
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Im Zuge einer Belegkontrolle wurde eine Abrechnung von Veranstaltungen im
Rahmen des Innsbrucker Ferienzuges geprüft. Bei der Überprüfung der in diesem
Zusammenhang abgeschlossenen Vereinbarungen stellte sich heraus, dass in allen
Fällen die vorgesehene Fertigung durch den Veranstalter fehlte. Eine Nachfrage
ergab, dass die Vereinbarungen per E-mail retourniert wurden und aus diesem Grund
keine Unterschriften aufwiesen.
Die Kontrollabteilung empfahl, zukünftig besonderes Augenmerk auf die ordnungsmäßige Fertigung von diesbezüglichen Vereinbarungen, speziell auch bei
Übermittlungen per E-mail, zu legen.
In der seinerzeitigen Stellungnahme dazu teilte die Dienststelle mit, in Hinkunft darauf zu achten, dass der Veranstalter bei Vereinbarungen mittels E-mail entweder
seinen Namen mit e.h. oder eine digitale Unterschrift einfügt.
Auf die neuerliche Nachfrage der Kontrollabteilung, betreffend die Umsetzung dieser
Empfehlung, übermittelte die betroffene Dienststelle mehrere derartige in der
Zwischenzeit abgeschlossene Vereinbarungen, die nunmehr mit der entsprechenden
Unterfertigung versehen worden sind.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Zur Überprüfung gelangte eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Kinder- und
Jugendbetreuung an den Verein „Ferienkolonie Hötting-Wildmoos“. Der Verein, der
zuletzt im Jahre 2004 wieder rd. 150 Kindern einen Urlaub in Wildmoos ermöglichte,
wurde von der Stadt auf zwei Schienen gefördert. Der Verein erhielt im Jahr 2004,
wie andere Kinder- und Jugendorganisationen mit solchem Angebot auch, einen
„Kostenzuschuss“ für die Organisation dieser Ferienaktion, zusätzlich jedoch auch
einen „Sonderbeitrag“ in annähernd gleicher Höhe. Dieser „Sonderbeitrag“ wurde auf
Grund des StS-Beschlusses vom 28.2.2001 gewährt.
Die Kontrollabteilung bemängelte im Zusammenhang mit dem „Sonderbeitrag“ das
Fehlen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Verein, weiters,
dass an den Verein mehr, als vom StS förmlich beschlossen, ausbezahlt wurde. Der
Grund lag in einer fehlerhaften Formulierung des Beschlusstextes in der seinerzeitigen
Vorlage des Amtes, der sodann nicht mehr korrigiert wurde.
Die Kontrollabteilung regte generell an, in Vorlagen sowohl die Dauer (einmalig,
befristet, unbefristet) als auch die Art (Subvention oder vertragliche Verpflichtung)
von Fördermaßnahmen genauer zu präzisieren. Zur jetzigen Einschau wurde erst
angekündigt, dass dem Stadtsenat ein Subventionsvertrag zur Genehmigung
vorgelegt werde, in dem die Förderungen der Stadt transparent aufgezeigt werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Überprüft wurde eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Soziales zu einer
Rechnung der ISD für Aufwandsersätze hinsichtlich der Besorgung der übertragenen
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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