Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.201

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2006_03-Maerz.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2006
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Anforderungsschreiben zweier Personen, deren Funktion bzw. Leistungen in diesem
Zusammenhang nicht ersichtlich waren. Eine Rückfrage ergab, dass es sich bei der
konkreten Zahlung eigentlich um kein Honorar für eine bestimmte Leistung, sondern
um einen limitierten Beitrag der Stadt als Mitveranstalter dieser Konzertreihe
handelte. Die Beteiligung der Stadt komme nur mittels des Logos der Stadt auf dem
jeweiligen Konzertprogramm zum Ausdruck, sonstige Leistungen seien damit nicht
verbunden. Die Kontrollabteilung empfahl (zur Vermeidung allfällig unerwünschter
Mithaftungen), Förderungen solcher Art hinkünftig auf dem Subventionswege
abzuwickeln.
Der Stellungnahme im Anhörungsverfahren war zu entnehmen, dass solche
„Mitveranstaltungen“ zwar weiter übernommen werden, dies aber mit erhöhtem
Augenmerk darauf, dass aus der Rechnungslegung klar ersichtlich ist, für welche
konkrete Leistung die Stadt die Kosten übernimmt. Zur jetzigen Einschau bekräftigte
das Amt für Kultur die Zweckmäßigkeit solcher Kooperationen, wobei als Beispiel die
derzeit anlaufende Zusammenarbeit mit den diözesanen Stadtteilbibliotheken im
Rahmen einer Aktionswoche genannt wurde. Bei den diesbezüglichen Rechnungen
werde aber darauf geachtet werden, dass darin ein entsprechender Vermerk über
eine Vereinbarung mit der Stadt enthalten ist. Zur schriftlichen Dokumentation
solcher Kooperationen sei das Amt für Präsidialangelegenheiten weiters ersucht
worden, eine Mustervereinbarung auszuarbeiten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.

5.3 Bericht über Belegkontrollen II. Quartal 2005
Aufgegriffen wurden die Empfehlungen aus dem Bericht über Belegkontrollen im
II. Quartal 2005 vom 6.9.2005, Zl. KA-14/2005.
49

Im Zuge der Belegkontrolle wurde eine Rechnung über die Arbeit mit Kindern nicht
deutscher Muttersprache kontrolliert. Die Rechnung in der Höhe von € 4.750,00 war
nach Rücksprache mit dem Amt für Erziehung, Bildung und Gesellschaft Teil
eines vom Amt abgeschlossenen Werkvertrages mit einer Gesamtvergütung von
€ 11.500,00. Auf der Rechnung fehlte jeglicher Verweis auf den Werkvertrag. Nach
Meinung der Kontrollabteilung sollte jedenfalls die Zugehörigkeit zum Werkvertrag auf
der Rechnung vermerkt sein, (insbesondere) wenn die Vergütung in mehreren Teilen
erfolgt.
Seitens des Amtes werden die Auftragnehmer nun angehalten, die Deklaration als
Teilrechnung als auch die Zugehörigkeit zum abgeschlossenen Werkvertrag auf der
Rechnung zu vermerken. Die gelegten Honorare sowie Übersichten über die
erbrachten Leistungen werden kontrolliert und anschließend zur Auszahlung gebracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

30