Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.23
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Mir ist ursprünglich der Kaufpreis etwas
hoch erschienen, aber das Gutachten hat
schlüssig ergeben, dass der Kaufpreis
stimmt und eher ein wenig unter dem
Schätzwert liegt. Wenn man allein den
Pachtzins kapitalisiert, dann kommt man
zu einem etwas höheren Ertragswert.
Dieser liegt einige Prozente darüber,
sodass diesbezüglich Bedenken ausgeräumt werden können. Ich bin jetzt auch
der Auffassung, dass dieser Kaufpreis
angemessen ist.
Der Kaufpreis ist zur Gänze binnen
Monatsfrist nach beiderseitiger beglaubigter Vertragsunterzeichnung
und gegen Vorlage einer Ranganmerkung für die beabsichtigte Veräußerung sowie des Nachweises der Lastenfreiheit zur Zahlung fällig.
4.
Die Verkäuferin sichert ausdrücklich
die Freiheit von bücherlichen und außerbücherlichen Lasten zu, nachdem
durch den Ankauf des Grundstückes
2280/1, vorgetragen in EZ 908,
Grundbuch 81111 Hötting, die
Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges zugunsten des städtischen
Grundstückes 2333/1, vorgetragen in
EZ 745, Grundbuch 81111 Hötting,
obsolet wird. (Die Liegenschaft
EZ 4089, Grundbuch 81111 Hötting,
mit den Grundstücken 2277/1 und
2279 ist laut Grundbuch lastenfrei.)
5.
Mit der Vertragsabwicklung wird die
Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) beauftragt.
6.
Für die Finanzierung des Grundstücksgeschäftes wird ein Nachtragskredit genehmigt.
IV 5135/2006
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck stellt
dem Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten das verbindliche Anbot,
nachstehend angeführte Grundstücke
zu einem in der nicht öffentlichen Sitzung zu referierenden Preis, anzukaufen:
-
Grundstück 2279, vorgetragen in
EZ 4089, Grundbuch 81111 Hötting, mit einer Fläche von
9.906 m2
GR-Sitzung 30.3.2006
Grundstück 2280/1, vorgetragen in
EZ 908, Grundbuch 81111 Hötting, mit einer Fläche von
2.069 m2
3.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger.
Bgm. Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 29.3.2006:
-
Die Stadtgemeinde Innsbruck verpflichtet sich, für einen Zeitraum von
zehn Jahren (beginnend mit Verbücherung) die Kaufgrundstücke nicht
zu bebauen und willigt zur Absicherung dieser Verpflichtung in die Begründung einer Dienstbarkeit des
Bauverbotes ein.
Der Antrag des Stadtsenates vom
29.3.2006 (Seite 182) wird angenommen.
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Grundstückes 2279, vorgetragen in EZ 4089, Grundbuch
81111 Hötting, mit einer Fläche
von 9.906 m²m des Grundstückes 2277/1, vorgetragen in
EZ 4089, Grundbuch 81111 Hötting, mit einer Fläche von 718 m²
und des Grundstückes 2280/1,
vorgetragen in EZ 908, Grundbuch 81111 Hötting, mit einer
Fläche von 2.069 m², vom Prämonstratenser Chorherrenstift
Wilten
Grundstück 2277/1, vorgetragen in
EZ 4089, Grundbuch 81111 Hötting, mit einer Fläche von 718 m2
2.
Beschluss (einstimmig):
12.
-
Das ist notwendig, um wiederum andere
Grundstücke, die dazu dienen wichtige
Bedürfnisse der Bevölkerung abzudecken,
zu erwerben. Der Kaufpreis ist mit Käufen
vergleichbar, die erst vor kurzem durch die
Stadt Innsbruck durchgeführt wurden.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Das ist
der Abschluss eines langen Weges, um
eine Freifläche zu sichern, die wir drin-