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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_04-April.pdf

- S.20

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- 300 -

Gemeinde haben, die bereit sind, wenn
die Gemeinde etwas braucht - in diesem
Fall einen Parkplatz, der eine notwendige
Einrichtung ist - etwas zu geben. (Beifall)
GR Mag. Fritz: Dass etwas im Grundbuch
steht, ist ein aufrechter Rechtstitel, sagt
aber nichts zur Geschichte dieses
Rechtstitels aus. Es kann auch ein in der
Vergangenheit nicht ganz rechtmäßig
erworbener Rechtstitel, dadurch dass er
im Grundbuch steht, mittlerweile Rechtsbestand sein.
Man wird schon noch darüber diskutieren
dürfen, dass nämlich Allgemeingut darum handelt es sich hier - bzw. die alten
Gemeindeflächen der Allgemeinheit über
die Agrargemeinschaften privatisiert
werden. Es hat heute eine Landesentwicklung eingesetzt und wir sind aufgrund der
Tatsache alle wahnsinnig beengt, da nur
13 % der Tiroler Gesamtfläche Siedlungsflächen inklusiv landwirtschaftlich bewirtschaftbare Flächen sind.
Heute tritt uns das privatisierte ehemalige
Allgemeingut als Privateigentum gegenüber, das die Gemeinden als Vertreter der
Allgemeinheit, wenn sie es für soziale
Zwecke brauchen, wieder teuer kaufen
müssen. Das ist in meinen Augen ein
Unrecht und wird ein Unrecht bleiben, egal
was im Grundbuch steht. Ich halte das für
ein Unrecht. Das ist das erste.
Das zweite ist, wenn wir über die sozialen
Preise bzw. über das Entgegenkommen
der Agrargemeinschaft Igls reden, sage
ich allen Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäten, dass sie den Akt des nächsten
Tagesordnungspunktes nachlesen sollen.
Das ist ein kulanter Mietpreis für einen
Quadratmeter Waldboden, welchen die
Stadt Innsbruck dem Tennisclub Raiffeisen Hungerburg verrechnet.
Der Mietpreis beim gegenständlichen Akt
ist überhaupt nicht kulant, sondern
ordentlich "geschmalzen". Wenn man
diese beiden Akte vergleicht, weiß man,
warum sich StR Dr. Patek aufgeregt hat.
Wir haben dem Bebauungsplan und dem
Flächenwidmungsplan zugestimmt. Wir
stimmen diesem Projekt grundsätzlich zu,
da es eine wunderschöne Sache wird.
Auch wenn ich es für eine wunderschöne
Sache halte, kann ich mein Missfallen
GR-Sitzung 27.4.2006

über das Verhandlungsergebnis, nämlich
den Mietpreis, ebenso zum Ausdruck
bringen wie das Missfallen darüber, dass
wir die Congress & Messe Innsbruck
GesmbH, wo wir nicht die alleinigen
Eigentümer sind, durch einen dann wieder
sehr kulanten Baurechtszins und damit die
Mitbesitzer Land Tirol und Wirtschaftskammer für Tirol auch noch fördern.
GR Kritzinger: Man kann es nicht im
Raum stehen lassen: Wenn jeder Grundbuchseintrag anzweifelbar ist, ohne dass
man Rechtstitel hat, dann hört bei uns
überhaupt jeder Verkehr, jede Transaktion
und jede Möglichkeit auf. Das müssen wir
uns schon vor Augen halten, denn das ist
für uns die Handhabe, an die wir uns alle
klammern müssen.
Ich glaube, dass das zu respektieren ist.
Dieses Faktum können wir nicht einfach
vom Tisch fegen und können auch nicht
Verdächtigungen aussprechen. Ich habe
es vor vierzig Jahren nicht erlebt, aber
soweit ich informiert bin, sind damals die
Gemeinden sehr froh gewesen, diese
Gründe an Interessentschaften abschieben zu können. Man war froh darüber, da
man dann dafür keine Steuer bezahlen
musste. Man konnte damals nicht
voraussehen, dass sich die Entwicklung
derart verändert.
Wenn jemand vor zwanzig Jahren in der
Stadt Innsbruck eine Prachtwohnung
gekauft hat, so musste er dafür einen
verzweifelt hohen Preis bezahlen. Heute
erhält man für eine solche Wohnung den
doppelten Preis, wenn nicht mehr. Das ist
der Lauf der Zeit und so entwickeln sich
die Preise und die Interessen der Menschen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Erstens, noch kurz zum Wort des "gesalzenen
Preises". Ich kann nur sagen, dass das
der Preis ist, der auch für die Parkplätze
bei der Patscherkofelbahn bezahlt wurde.
Dieser Preis ist durchaus ortsüblich und
vergleichbar.
Zweitens zum Baurechtszins: Cui bono ist
die Frage: In wessen Nutzen steht das
Congresszentrum Igls? Ich bin sehr froh,
dass es gelungen ist, dass das Land Tirol
uns dort finanziell unter die Arme greift
bzw. mitfinanziert. Das Congresszentrum
Igls steht natürlich im Wesentlichen im