Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.101

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gewährleisten, dass zu diesem Zeitpunkt nahezu alle Subventionsansuchen eingelangt sind, um sehr frühzeitig seitens des Sportamtes einen
Budgetgesamtvorschlag bzw. einen Gesamtvorschlag der Aufteilung der
Subventionsmittel berechnen zu können. Alljährlich gibt es diesbezüglich Ausnahmen und Ansuchen, die zu späteren Zeitpunkten eingereicht
werden. Teilweise liegt es an der Ehrenamtlichkeit der Funktionäre und
ist teilweise ein Wechsel von Obleuten oder Kassieren auch eine Ursache für die verspätete Einreichung von Subventionsanträgen. Jene Vereine und Verbände werden aber darauf aufmerksam gemacht, zukünftig die seitens des Amtes intern vorgegebenen Termine einzuhalten“.
Vollständigkeit

Des Weiteren bemängelte die Kontrollabteilung die von den Subventionswerbern unvollständig ausgefüllten Subventionsansuchen in Bezug
auf den „zwingend auszufüllenden“ Finanzierungsplan und den zur
Gänze fehlenden oder mangelnden Informationsgehalt bei der Angabe
des Verwendungszwecks. In diesem Zusammenhang wurde der
Kontrollabteilung mitgeteilt, dass bei den Jahressubventionen auf die
wesentlichen Bestandteile besonderes Augenmerk gelegt wird, eine
lückenlose
Überprüfung
aller
formalen
Erfordernisse
der
Subventionsansuchen aus zeitlichen Gründen jedoch nicht durchführbar
ist. Die Kontrollabteilung bemerkt hierzu, dass eine Prüfung auf Vollständigkeit sämtlicher Formalerfordernisse seitens der Dienststelle gewährleistet sein muss.

Höhe der Subvention

Bei der Prüfung der Jahressubventionen stellte die Kontrollabteilung
auch fest, dass die ausbezahlte Subventionshöhe in einigen Fällen mit
dem vom Subventionsempfänger erbetenen Förderungsbetrag nicht
übereinstimmt. Der Auszahlungsbetrag lag in einigen Fällen über dem
angesuchten Subventionsbetrag. Die vom Amt für Sport gewählte Vorgehensweise betreffend die Erhöhung von Subventionsbeträgen seitens
der Dienststelle war für Kontrollabteilung nicht nachvollziehbar.

Auswahlkriterien

Bei den Subventionsansuchen 2006 sind auszugsweise die Bestimmungen für die Gewährung von Förderungsmitteln wiedergegeben und die
Beschlüsse des Gemeinderates vom 29.6.1978 und 29.3.2001 angeführt. Die Kontrollabteilung machte den Leiter des Amtes für Sport auf
diese Tatsache aufmerksam und empfahl, den aktuellen GR-Beschluss
vom 24.2.2005 in das Antragsformular aufzunehmen. Ergänzend hat
die Kontrollabteilung angeregt, neben den bereits bestehenden Auswahlkriterien „Jahressubvention und Sondersubvention (Einzelsubvention)“, das Formblatt um den gesonderten Punkt Einzelsubvention zu
erweitern. Die Umsetzung dieser Empfehlung erfolgte lt. Stellungnahme des Amtes für Sport noch während der Prüfung.

Zl. KA-6176/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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