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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf

- S.18

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17.

punktiert und mit "Vorkaufsrecht" bezeichnet ist.

IV 10720/2006
IISG 355/2005
Innsbrucker Stadtbau GesmbH
und Stadtgemeinde Innsbruck,
Tausch des Grundstückes
2580/1, vorgetragen in EZ 4774,
Grundbuch 81111 Hötting, im
Ausmaß von 2.342 m2 mit dem
städtischen Grundstück 2449/7,
vorgetragen in EZ 806, Grundbuch 81111 Hötting, mit einer
Fläche von 1.159 m2 für die Realisierung des Projektes "Wohnen
am Lohbach 2", Einräumung im
Wege einer Dienstbarkeit des
Gebrauchsrechtes das Einweisungsrecht an sämtlichen Wohnungen sowie Erstellung einer
Ausführungsplanung für den
südlich des geplanten Fuß- und
Radweges verbleibenden
Grundstreifens

3.

Weiters räumt die Innsbrucker
Stadtbau GesmbH zugunsten der
Stadt Innsbruck im Wege einer
Dienstbarkeit des Gebrauchsrechtes
das Einweisungsrecht an sämtlichen
Wohnungen ein, die auf den
Grundstücken 2580/4, 2580/5 und
2580/6 errichtet werden (ausschließliches Besiedelungs- und Nachbesiedelungsrecht).

4.

Die Innsbrucker Stadtbau GesmbH
verpflichtet sich, den auf Grundstück
2580/1 südlich des geplanten Fußund Radweges verbleibenden Grundstreifen auf eigene Kosten, jedoch in
Abstimmung mit der Stadt Innsbruck,
Mag.-Abt. III/Grünplanung, erstmalig
herzustellen. Zu diesem Zweck hat
die Innsbrucker Stadtbau GesmbH
eine Ausführungsplanung zu erstellen
und diese mit der städtischen Grünraumplanung abzustimmen. Nach
Freigabe durch die Stadt Innsbruck
obliegt es der Innsbrucker Stadtbau
GesmbH, die Umsetzung dieser
Grünplanung auf eigene Kosten und
in Eigenverantwortung, jedoch mit
Qualitätskontrolle durch die Stadtverwaltung, herzustellen.

5.

Beide Vertragsteile sichern sich
gegenseitig die Freiheit der Vertragsgrundstücke von Hypothekar- und
Bestandrechten zu.

6.

Mit der Vertragserrichtung und
grundbücherlichen Durchführung wird
die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) beauftragt.

Bgm. Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 13.6.2006:
Die Innsbrucker Stadtbau GesmbH und
die Stadtgemeinde Innsbruck schließen
auf der Grundlage des Vermessungsplanes des Zivilgeometers Dipl.-Ing. Karl H.
Mosbacher vom 17.3.2006, GZl. 6806, für
den Bereich der Katastralgemeinde 81111
Hötting folgenden Tausch ab:
1.

2.

Die Innsbrucker Stadtbau GesmbH
übereignet an die Stadt Innsbruck das
Grundstück 2580/1 im Ausmaß von
2.342 m2. Andererseits übereignet die
Stadt Innsbruck das städtische
Grundstück 2449/7 an die Innsbrucker Stadtbau GesmbH im Tauschwege mit einer Fläche von 1.159 m2.
Trotz Flächendifferenz wird Wertgleichheit vereinbart.
Für den Fall einer späteren Verbreiterung der Technikerstraße, verpflichtet
sich die Innsbrucker Stadtbau
GesmbH für sich und Rechtsnachfolger, sowohl aus dem übereigneten
Grundstück 2449/7, als auch aus dem
Grundstück 2580/3 jenen 4 m breiten
und zirka 470 m2 großen Grundstreifen zu einem symbolischen Preis von
€ 1,-- an die Stadt Innsbruck zu übereignen, der im Vermessungsplan rot

GR-Sitzung 14.6.2006

Dieser Tausch dient dazu, dass die
Konfiguration des darunter liegenden
Grundstückes günstiger wird und man
dadurch mehr Wohnungen errichten kann.
Weiters gibt es ein Vorkaufsrecht, falls
einmal am Weg etwas geändert werden
soll. Man hat zwar von Wertgleichheit
gesprochen, aber es war dort sehr
schwierig, den Wert des Grundstückes
dieses Streifens von unterschiedlicher
Breite auszurechnen. Unser zuständiges
Amt macht dies aber immer sehr genau,