Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_06-Juni.pdf
- S.33
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in Ordnung ist. Es darf aber keinen
Unterschied zwischen verschiedenen
Subventionsnehmern geben. Ich kann
mich sehr wohl an Kontrollberichte
erinnern, wo bestimmten traditionsbewussten kulturellen Vereinigungen auch
schon Subventionen ohne Ansuchen
ausbezahlt wurden, weil sie das immer
schon bekommen haben und jedes Jahr
bekommen.
Ich kann mich sogar daran erinnern, dass
der Tierschutzverein für Tirol einmal eine
Subvention erhalten hat, aber das
entsprechende Ansuchen erst nach dem
Beschluss "eingetrudelt" ist. Das wurde
jedes Mal von der Kontrollabteilung formal
und zu Recht gerügt.
Nur um diesen Punkt geht es, denn es gibt
keinen Subventionswerber erster oder
zweiter Klasse. Niemand soll gegeneinander ausgespielt werden, aber eine
Subvention ist definitionsgemäß ein
städtisches Geschenk ohne Gegenleistung. Auf dieses Geschenk besteht kein
Rechtsanspruch. Dies obwohl wir wissen,
dass alle Vereine, beginnend bei den
Sportvereinen bis zur den Kultureinrichtungen, natürlich ideell - aber nicht im
Sinne eines vertraglichen Geschäftes eine Gegenleistung erbringen, nämlich im
öffentlichen Interesse tätig zu sein und
meist zu geringeren Kosten als wenn es
die Stadt Innsbruck selber machen
müsste.
Das ist uns alles bekannt, aber trotzdem
sind die Regeln einzuhalten. Es gibt ein
Formblatt auf dem fristgerecht darzustellen ist, wie viel Geld und wofür man es
braucht, von wem man noch Geld erhält
und wie das Projektbudget, das man
subventioniert haben möchte, aussieht.
Das gilt für alle Vereine und das hat die
Kontrollabteilung pflichtgemäß in ihrem
Kontrollbericht, dort wo es nicht passiert
ist, moniert.
GR Mair hat das unterstrichen und darauf
werden wir achten. Es gilt für alle das
gleiche Recht und die Subventionsempfänger sowie die Mag.-Abt. V, Sport,
haben sich an die städtische Subventionsordnung zu halten. Pragmatische Erleichterung hin oder her! Normalerweise gibt es
Subventionen nur, wenn ein entsprechendes Ansuchen vorliegt und maximal in der
GR-Sitzung 14.6.2006
Höhe dieses Ansuchens. Das gilt auch für
Sportvereine.
Bgm. Zach: Einen kurzen Nebensatz, GR
Mag. Fritz! Selbstverständlich muss man
sich an etwas halten, aber es gibt auch
Situationen, wo das nicht möglich ist. Das
haben wir gerade gestern in Igls gehört,
wo Du nicht widersprochen hast.
Für die Igler Bergweihnacht wurde
dringend Geld benötigt, das ich unbürokratisch zur Verfügung gestellt habe, da sonst
diese Veranstaltung nicht stattfinden hätte
können. Dieses aktuelle Beispiel ist
gerade gestern im Stadtteilausschuss Igls
erörtert worden. Selbstverständlich
wurden die notwendigen Unterlagen
nachgereicht und es wurde gesagt, wie
man hinsichtlich der Subventionen
vorzugehen hat. Gott sei Dank ist der
Hausverstand nicht ganz eingeschlafen.
Grundsätzlich hat GR Mag. Fritz schon
Recht. Was den Bereich Soziales betrifft,
wird Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger,
nachdem die 35 %-Regelung derzeit
"hatscht und hinkt", einmal im Gemeinderat eine längere Informationskampagne
starten. Wenn man hier Geld benötigt,
muss kein Formular ausgefüllt werden,
sondern das ist festgeschrieben und wird
hoffentlich noch lange nicht neu verhandelt.
Bei der Kultur mussten wir erst kürzlich
etwas nachbessern, worüber ich sowie die
Mehrheit des Gemeinderates nicht sehr
begeistert war. Ich glaube, wir sollen die
Kirche im Dorf lassen. Ich bin jedoch
derselben Meinung wie GR Mag. Fritz,
dass grundsätzlich alles ordnungsgemäß
abzulaufen hat.
Beiliegender Kurzbericht des Kontrollausschusses wird zur Kenntnis genommen.
23.
KA 6731/2006
Bericht über die Prüfung des
Bauvorhabens Teilausbau
Kirchgasse
GR Haager: Hier waren die Schwerpunkte
die Projektentwicklung mit einer kurzen
Beschreibung der Beschlüsse, Genehmigungen und Bewilligungen sowie die
Ausschreibung und Vergaben, Rechts-