Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf
- S.148
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unter Einhaltung der gesetzlichen Frist (nach § 20 AngG) auch ohne
Vergleichszahlung in Form einer normalen Dienstgeberkündigung beendet hätte werden können. Im Übrigen erscheint es aus der Sicht der
Kontrollabteilung für die OSVI als laufenden Zuschussbetrieb wirtschaftlich kaum vertretbar, freiwillig Zusatzleistungen wie freiwillige
Abfertigungen, Firmenpensionen etc. zu gewähren.
Werkverträge und freie
Mitarbeiter
Die gesamte Bezugsverrechnung einschließlich der damit verbundenen
Nebenarbeiten ist derzeit noch auf Basis eines Werkvertrages vergeben, wofür zuletzt (2005) ein Aufwand in Höhe von € 5,3 Tsd. getätigt
werden musste. Die bis einschließlich 2003 händisch bewerkstelligte
Personalverrechnung ist nach Anschaffung einer entsprechenden Software und eines kurzzeitig parallel zur händischen Abrechnung laufenden Testbetriebes zu Jahresbeginn 2004 auf EDV umgestellt worden.
Im Hinblick auf das heuer bevorstehende Ausscheiden des Werkvertragnehmers hat die OSVI im März 2006 eine Halbtagskraft für den
Bereich der Lohn- und Gehaltsverrechnung eingestellt. Die Jahreslohnkosten werden mit insgesamt rd. € 16,5 Tsd. nahezu dreimal so hoch
sein, wie der Aufwand im Rahmen der bisherigen werkvertraglichen
Lösung, allerdings soll die betreffende Arbeitnehmerin daneben
zusätzliche Aufgaben im administrativen bzw. buchhalterischen Bereich
übernehmen.
Das Werkvertragsentgelt wird bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter der Position „freie Mitarbeiter“ erfasst. Unter dieser Position scheinen auch die im Rahmen freier Dienstverhältnisse gemäß § 4
Abs. 4 ASVG getätigten Honorarzahlungen für den als Konsulent in
rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten beauftragten Prokuristen
des Unternehmens sowie die laufenden Vergütungen für die ab September 2003 für das Eishallenprojekt in Anspruch genommene Bauberatung auf. Während sich die Kosten für freie Mitarbeiter im Jahr 1999
auf rd. € 14,0 Tsd. beliefen, haben sich diese bis zum Jahr 2004 mit
einem Aufwand von € 31,2 Tsd. mehr als verdoppelt. Laut vorläufigem
Ergebnis 2005 ist diesbezüglich ein Rückgang auf € 24,1 Tsd. zu verzeichnen, was auf die Mitte des Jahres 2005 ausgelaufene bauliche
Beratungstätigkeit zurückzuführen ist. Wie der Kontrollabteilung seitens
des Leiters Finanz- und Rechnungswesen mitgeteilt wurde, erfolgt das
Baumanagement für den zum Prüfungszeitpunkt in Gang befindlichen
Umbau der Bob- und Rodelbahn unentgeltlich durch die Hochbauabteilung der Landesbaudirektion.
Schlussbemerkung
Zl. KA-518/2006
Nach Ansicht der Kontrollabteilung stehen den Sportlern und der breiten Öffentlichkeit mit den Anlagen und Einrichtungen, wie sie sich heute präsentieren, attraktive Sportstätten und Veranstaltungszentren zur
Verfügung. Es ist allerdings unübersehbar, dass die OSVI in der Bauund Sanierungsphase, aber auch in der Startphase des ersten Vollbetriebsjahres 2005 mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte.
Die Kontrollabteilung konnte sich im Rahmen der Erledigung dieses
Prüfauftrages jedoch davon vergewissern, dass die Gesellschaft
bestrebt ist, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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