Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf
- S.45
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haben keine Ahnung und sollten die
Protokolle lesen.)
(Bgm. Zach: Die Aussage "keine Ahnung"
ist stark übertrieben.)
Wir wollen die Causa Olympiaworld
Innsbruck jetzt zum Ausgangspunkt
machen und deshalb werde ich zu diesem
Tagesordnungspunkt einen Antrag
einbringen, der allen inzwischen schriftlich
vorliegt. Wir wollen, dass die Mag.-Abt. IV,
Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, sowie das Beteiligungsmanagement des Landes Tirol - diese sind ja
beide zu 50 % an der Olympiaworld
Innsbruck beteiligt - sich darum kümmern,
dass dort endlich ein laufendes Controlling
installiert wird und dass es Öffentlichkeit
für das Defizit, welches dort alljährlich neu
passieren wird, gibt.
Wir wollen halbjährliche Berichte an den
Gemeinderat, damit man - der Tiroler
Landtag wird damit auch zu befassen sein
- sich überlegen kann, welche Neukonzeption diese Olympiaworld Innsbruck
braucht, um nicht zu einem weiteren
Finanzloch in diesem Land zu werden. Ich
darf nun diesen Antrag vorlesen.
Bgm. Zach: Nein, denn ich werde diesen
Antrag zurückweisen. Sie können diesen
Antrag unter dem Tagesordnungspunkt
"Einbringung von dringenden Anträgen"
stellen. Ich lasse es nicht zu, dass Sie jetzt
diesen Antrag vorlesen.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung!
Frau Bürgermeisterin, laut Geschäftsordnung des Innsbrucker Gemeinderates
können unter jedem Tagesordnungspunkt
Anträge gestellt werden.
(Bgm. Zach: Ich kann sie auch ablehnen.)
Man kann einen Antrag a limine zurückweisen.
(Bgm. Zach: Das werde ich auch tun.)
Das kann die Frau Bürgermeisterin
selbstverständlich und daran ist sie nicht
zu hindern. Eine Antragstellung ist aber
möglich, genauso wie der Kontrollausschuss zu seinen Berichten an den
Gemeinderat einen Antrag stellen kann.
Das kann und ist in der Vergangenheit
mehrfach passiert.
GR-Sitzung 13.7.2006
Jedes Mitglied des Gemeinderates kann
aufgrund der Feststellungen, die in einem
Bericht der Kontrollabteilung stehen, einen
Antrag zu diesem Bericht an den Gemeinderat einbringen. Das ist bereits mehrfach
passiert und ist von der Geschäftsordnung
des Innsbrucker Gemeinderates überhaupt nicht ausgeschlossen.
Bgm. Zach: Das glaube ich nicht. Ich
habe bereits gesagt, wann dieser Antrag
einzubringen ist.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Zur
Geschäftsordnung! GR Mag. Fritz, das ist
aus meiner Sicht verfehlt. Ich will nicht
beurteilen, was in der Vergangenheit war.
Wenn aber der Kontrollausschuss lediglich
berichtet und keinen Antrag an den
Gemeinderat stellt, dann geht eine
Antragstellung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
Es ist in der Geschäftsordnung des
Innsbrucker Gemeinderates vorgesehen,
dass zu Anträgen entsprechende Zusatzanträge oder Abänderungsanträge
vorgebracht werden können. Das bedingt
aber schon für sich alleine, dass ein
Antrag vorliegen muss. Ohne Antrag gibt
es keinen Zusatzantrag und keinen
Abänderungsantrag.
Wenn kein Antrag zu einem Tagesordnungspunkt vorliegt, dann wird es auch
dazu keine Zusatz- und Abänderungsanträge geben. In der Geschäftsordnung des
Innsbrucker Gemeinderates ist genau
geregelt, wer, wann, welche Anträge
einbringen darf. Das sind die Ausschüsse,
der Stadtsenat und einzelne Mitglieder des
Gemeinderates wie im gegenständlichen
Fall, aber nur unter dem jeweiligen
Tagesordnungspunkt "Einbringung von
Anträgen" oder "Einbringung von dringenden Anträgen".
Heute haben wir keinen Tagesordnungspunkt "Einbringung von Anträgen", da
dieser in der Geschäftssitzung nicht
vorgesehen ist. GR Mair, Sie können
diesen Antrag als dringend formulieren,
dann wird er unter dem Tagesordnungspunkt "Einbringung von dringenden
Anträgen" zu behandeln sein.
Bgm. Zach: Ich teile diese Ansicht. Ich
mache Ihnen, GR Mair, den Vorschlag,
diesen Antrag unter dem Tagesordnungs-