Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf

- S.90

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- 513 -

Mehrheitsbeschluss (gegen 6 SPÖ, 7
GRÜNE und 2 FPÖ; 15 Stimmen):

44.

Antrag des Bauausschusses vom
5.7.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F4, Pradl,
Eckbereich Anton-Eder-Straße - Olympiastraße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. PR - F1, Zeichn. Nr.
3802), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
43.

III 1645/2006
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HW - B3, Hötting-West,
Bereich südlich Tschiggfreystraße 15 bis 35, nördlich KarlInnerebner-Straße 72 bis 96, südlich Karl-Innerebner-Straße 95
bis 143 und nördlich Lohbachufer, gemäß § 56 Abs. 1 TROG
2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sechs im Wesentlichen gleich
lautende Stellungnahmen eingegangen.
Sie liegen dem Akt im Original bei.
Alle geäußerten Einsprüche beziehen sich
weitgehend auf den Ergänzenden
Bebauungsplanentwurf. Dazu wird im
diesbezüglichen Bericht Stellung genommen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
5.7.2006:

III 4174/2006
Entwurf des Allgemeinen und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. PR - B2, Pradl, Eckbereich
Anton-Eder-Straße - Olympiastraße, gemäß § 56 Abs. 3
TROG 2006

Der Allgemeine Bebauungsplanentwurf
Nr. HW - B3, Hötting-West, Bereich
südlich Tschiggfreystraße 15 bis 35,
nördlich Karl-Innerebner-Straße 72 bis 96,
südlich Karl-Innerebner-Straße 95 bis 143
und nördlich Lohbachufer, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006 wird beschlossen.

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz und GR
Buchacher):

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.

Mehrheitsbeschluss (gegen 6 SPÖ, 7
GRÜNE und 2 FPÖ; 15 Stimmen):

45.

Antrag des Bauausschusses vom
5.7.2006:
Die Auflage des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. PR - B2,
Pradl, Eckbereich Anton-Eder-Straße Olympiastraße, gemäß § 56 Abs. 3
TROG 2006 wird beschlossen.

III 1646/2006
Ergänzender Bebauungsplanentwurf Nr. HW - B3/1, HöttingWest, Bereich südlich Tschiggfreystraße 15 bis 35, nördlich
Karl-Innerebner-Straße 72 bis 96,
südlich Karl-Innerebner-Straße
95 bis 143 und nördlich Lohbachufer, gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind sechs im Wesentlichen gleich
lautende Stellungnahmen eingegangen.
Sie liegen dem Akt im Original bei.
In den Stellungnahmen wird der Vorwurf
erhoben, dass im Zuge der Erstellung des
GR-Sitzung 13.7.2006