Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_07-Juli.pdf
- S.92
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Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
47.
III 1581/2006
Örtliches Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. IG - Ö5, Igls, Bereich westlich Badhausstraße
und nördlich Römerstraße (Landesstraße L 38) - (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002,
Zeichn. Nr. 4000), gemäß § 32
TROG 2006 sowie Umweltbericht
zum Entwurf des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. IG - Ö5, gemäß § 64a
Abs. 2 TROG 2006
Ein Einschreiter, Eigentümer einer direkt
angrenzenden Parzelle, äußert seine
Befürchtungen, die Golfübungsanlage
könnte für sein Grundstück wirtschaftlichen Schaden und Personengefährdung
verursachen. Er fordert im Zuge des
Bauverfahrens Sicherheitsleistungen und
gestalterische Maßnahmen.
Laut der seitens des Amtes der Tiroler
Landesregierung im Zuge der Vorprüfung
gemäß Raumordnungsprogramm für
Golfanlagen durchgeführten sicherheitstechnischen Überprüfung, sind jedoch
keine sicherheitstechnischen Mängel zu
erkennen. Es ist davon auszugehen, dass
die abschließende Klärung, ob ausreichend Sicherheitsvorkehrungen getroffen
wurden, im UVP-Verfahren erfolgt.
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen zum
Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO) IG - Ö5 und zum Flächenwidmungsplan Nr. IG - F9 sowie zu dem dazugehörigen Umweltbericht eingegangen. Die
Stellungnahmen liegen dem Akt im
Original bei. Die Verpflichtungserklärung
seitens der künftigen Bauherren bzw.
Betreiber zur Absicherung des Bauprojektes liegt vor.
Die Ergebnisse der Umweltprüfung, das
heißt, der Umweltbericht sowie die
eingegangenen Stellungnahmen, wurden
in die Entscheidung über die Vorlage des
Planes zur Beschlussfassung einbezogen.
Keine der eingelangten Stellungnahmen
enthält wesentliche Einsprüche zu
Planinhalten bzw. zum Umweltbericht. Aus
dem Umweltbericht gingen auch keine
generell gegen das Vorhaben oder die
gewählte Variante sprechenden Ergebnisse hervor.
Mit den Stellungnahmen der öffentlichen
Umweltstellen gemäß Tiroler Umweltprüfungsgesetz (TUP) (Amt der Tiroler
Landesregierung, Abt. Umweltschutz und
Abt. Bau- und Raumordnungsrecht)
werden zusätzlich zu den im Umweltbericht enthaltenen Unterlagen ein Sachgutachten und einzelne Stellungnahmen
nachgefordert sowie gestalterische
Anregungen gemacht.
Insgesamt ist somit festzustellen, dass
zum Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. IG - Ö5
sowie zum Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. IG - F9 keine zu berücksichtigenden
Einwände vorliegen. Auch der Umweltbericht muss nicht geändert werden.
Demnach kann der Beschluss der Pläne
empfohlen werden.
Das Sachgutachten und die Stellungnahmen wurden eingeholt. Demnach sind
keine umwelterheblichen Auswirkungen zu
erkennen. Es ist davon auszugehen, dass
allfällige Projektmaßnahmen aufgrund des
Gutachtens im Rahmen des UVP-Verfahrens umzusetzen sind.
Die Stellungnahme der Landesumweltanwaltschaft beinhaltet keine Einwände zu
Planinhalten bzw. zum Umweltbericht.
Bezüglich einzelner Themen behält sich
der Stellung Nehmende weitere Vorbringen erst im Zuge des UVP- Verfahrens
vor.
GR-Sitzung 13.7.2006
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat Stimmenmehrheit (gegen
GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 6
Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
5.7.2006:
Das Örtliche Raumordnungskonzept
(ÖROKO) Nr. IG - Ö5, Igls, Bereich
westlich Badhausstraße und nördlich
Römerstraße (Landesstraße L 38) - (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2002, Zeichn.
Nr. 4000), gemäß § 32 TROG 2006 sowie