Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf
- S.138
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Weitere Recherchen haben ergeben, dass der Tiroler Schwimmverband
in den Jahren 2005 und 2006 auch seitens des Sportamtes gefördert
worden ist und diese Förderungsmittel zur Abdeckung der Kosten des
Schwimmbetriebes eingesetzt wurden.
Die Kontrollabteilung hat hierzu aus Gründen der Transparenz und
Gleichstellung aller Sportvereine empfohlen, eine Regelung gem. GR
Beschluss vom 25.2.1999 (Vergütung der tatsächlich angefallenen Betriebskosten an die Innsbrucker Fußballvereine) für die Schwimm- und
Wasserballvereine in Erwägung zu ziehen. Weiters wurde angeregt, die
Bezahlung der angesprochenen Wertkarten bzw. Bonusscheine aus
dem Subventionstopf Sport zu übernehmen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens teilte die MA IV/Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft mit, dass künftig die Vergütung der Eintrittskarten über das Subventionsbudget des zuständigen Sportamtes
abgewickelt werden wird.
Deponie von
Bauschutt
Die Kontrollabteilung hat eine an das Amt für Grünanlagen gerichtete
Sammelrechnung über die Deponie von unsortiertem Bauschutt überprüft und dabei festgestellt, dass der Auftragnehmer Deponiekosten für
insgesamt 4 Tonnen unsortierten Bauschutt zu viel in Rechnung gestellt
hatte.
Diese Feststellung wurde dem zuständigen Sachbearbeiter zur Kenntnis
gebracht, der daraufhin noch vor Beginn des Anhörungsverfahrens die
fehlerhafte Rechnung bei der involvierten Firma reklamiert und von
dieser die Zusicherung erhalten hatte, dass die Angelegenheit im Wege
einer Gutschrift in der Höhe des Differenzbetrages berichtigt bzw. bereinigt werde. Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung in diesem
Zusammenhang für die Zukunft generell empfohlen, einer genauen
Rechnungskontrolle besondere Bedeutung zukommen zu lassen.
In der Stellungnahme dazu erklärte das Fachamt, dass mittlerweile eine
Gutschrift in der Höhe des Differenzbetrages eingelangt und bei einer
weiteren Rechnung in Abzug gebracht worden ist. Als Nachweis der
Erledigung wurde der Kontrollabteilung eine Kopie jener Gutschrift
übermittelt.
Kosten für Wahllokal
Zl. KA-10814/2006
Im Rahmen der Überprüfung einer Rechnung betreffend die Kosten für
die Bereitstellung von Räumlichkeiten im Landessportcenter anlässlich
der Gemeinderatswahl bemängelte die Kontrollabteilung, dass auf der
Auszahlungsanordnung zwar die sachliche und rechnerische Richtigkeit
bestätigt worden ist, die eigenhändige Unterschrift der (des) Anordnungsberechtigten jedoch gefehlt hat. Der Rechnungsbetrag war demnach faktisch nicht zur Auszahlung angeordnet worden. Die Kontrollabteilung hat in diesem Zusammenhang an die einschlägigen Verfügungen der Ausführungsbestimmungen für den Voranschlag 2006 hingewiesen und empfohlen, auf die Formalvorschriften besonderes Augenmerk zu legen.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
3