Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf

- S.144

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Unterschiede bei
Gerätepreisen

Andererseits wurde auch festgestellt, dass in einem Fall eine Leistung
(Einsatz von – lt. erhaltener Auskunft – baugleichen 3,7 kW Motorkettensägen) zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird. Das Amt für
Grünanlagen verrechnete für dieses Gerät einmal gem. Preisliste 2005
für die Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze (TA 815000) € 4,50
inkl. USt., das andere Mal gem. Preisliste 2005 der Abfallbeseitigung Kompostierung (TA 813000) € 3,64 zzgl. 10 % USt., d.s. € 4,00 je
Stunde. Das Amt für Land- und Forstwirtschaft stellte den Einsatz einer
Motorsäge (ohne Typenbezeichnung) mit € 4,80 inkl. USt. in Rechnung.

Unterschiede bei
Regiestunden

Darüber hinaus wurde auffällig, dass lt. den aktuellen Preislisten des
Amtes für Grünanlagen für einen Arbeiter oder Fahrer im Bereich der
Park- und Gartenanlagen, Kinderspielplätze (TA 815000) je € 21,00,
gegebenenfalls zzgl. € 2,00 Gefahrenzulage pro Stunde zu bezahlen ist,
während Arbeiter und Fahrer aus dem Bereich der Gärtnerei (TA
860010) und der Abfallbeseitigung - Kompostierung (TA 813000) lt.
ihren Preislisten generell mit je € 23,00 ( also immer inkl. Gefahrenzulage ?!) verrechnet werden.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Preislisten derart abzustimmen, dass
künftig für nachweislich dieselbe Leistung auch derselbe Preis verlangt
wird.

Kalkulation der Preise

Im Hinblick auf die Frage der Kalkulation und Valorisierung der in
Rechnung gestellten Entgelte stellte die Kontrollabteilung fest, dass
lediglich das Amt für Tiefbau – Referat Instandhaltung in Teilbereichen
eine konkrete Preiskalkulation (in handschriftlicher Form) vorweisen
konnte. Bei dieser Kalkulation wurden im Wesentlichen die von Subfirmen erbrachten Leistungen auf eine einheitliche Dimension (m²) gerechnet. Für den Fall, dass im Zuge der Leistungserbringung städtische
Mitarbeiter beteiligt sind, wurde ein Regiezuschlag in Höhe von 10 %
addiert. Die Höhe des Regiezuschlages basiert lt. Rücksprache mit dem
zuständigen Sachbearbeiter auf Erfahrungswerten.
Die Preise des Amtes für Grünanlagen sind zwar lt. erhaltener Auskunft
in der Vergangenheit kalkuliert und speziell im Bereich der Gärtnerei
unter Bedachtnahme auf die Marktsituation festgesetzt worden, die
entsprechenden Berechnungsunterlagen waren jedoch infolge eines
Wechsels in der Amtsführung nicht auffindbar.
Das Amt für Land- und Forstwirtschaft konnte keine Preiskalkulation
vorweisen. Die verrechneten Preise orientieren sich nach mündlicher
Auskunft des zuständigen Amtsvorstandes an marktüblichen Preisen
(des „Maschinenringes“).
In diesem Zusammenhang vertritt die Kontrollabteilung grundsätzlich
die Meinung, dass eine Kalkulation der verrechenbaren Entgelte in jedem Fall durchzuführen ist. Dabei sollte auch die städtische Kostenund Leistungsrechnung herangezogen werden, wobei allerdings im
Vorfeld generell festzulegen wäre, ob neben den direkt zuordenbaren

Zl. KA-11603/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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