Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf
- S.43
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Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
die diesbezügliche Haftungserklärung zu
unterfertigen.
Bgm. Zach: Dem Ganzen liegt zugrunde,
dass der Rechnungshof die Haftungen, die
laut Abfallwirtschaftsgesetz zu übernehmen sind, überprüft hat und dass in der
Mühldeponie Ahrental vor allem die
Nachsorge erweitert werden muss.
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) hat zugesichert, dass diesbezüglich
bereits vorgesorgt ist. Die Haftung muss
jedoch die öffentliche Hand übernehmen,
in diesem Fall die Stadt Innsbruck. Nach
Rücksprache mit dem Vorstandsvorsitzenden der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) habe ich erfahren, dass dies
kaum zum Tragen kommen wird.
Die Stadtgemeinde Innsbruck muss für die
Bewilligung des III. Deponieabschnittes
der Mülldeponie Ahrental zur Sicherstellung diese Haftung übernehmen. Das sind
jene Auflagen, die im Zuge eines Rechnungshofberichtes fällig geworden sind.
Ich hoffe, dass dies nicht zum Tragen
kommt, was mir jedoch zugesichert wurde.
Schriftführerin Spielmann übernimmt die
Schriftführung.
18.
IV 15098/2006
IISG 119/2005
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
einer Teilfläche von etwa 600 m2
aus Grundstück 1766/1, vorgetragen in EZ 627, Grundbuch
81111 Hötting (Mitterweg 58),
von der Planet Immobilien
GesmbH
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.9.2006:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
und übernimmt von der Planet Immobilien GesmbH aus deren Grundstück
1766/1, vorgetragen in EZ 627,
Grundbuch 81111 Hötting (Mitterweg 58), die vor der rechtskräftigen
Straßenfluchtlinie liegende Teilfläche
von etwa 600 m2 zu einem Kaufpreis
pro Quadratmeter (einschließlich der
GR-Sitzung 19.10.2006
Nebenkosten, der Grunderwerbsteuer
und der Eintragungsgebühr), der in
der nicht öffentlichen Sitzung referiert
wird.
2.
Bei einer abweichenden Größe der
einzulösenden Verkehrsfläche - der
notwendige Teilungsplan wird von der
Mag.-Abt. I, GIS, erstellt - wird dem
Kaufvertrag jedenfalls ein Quadratmeterpreis, der in der nicht öffentlichen
Sitzung referiert wird, zugrunde gelegt.
3.
Mit der Erstellung und grundbücherlichen Durchführung des Kaufvertrages, dessen Kosten die Stadtgemeinde Innsbruck zu tragen hat, wird die
Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) beauftragt.
4.
Für die Finanzierung der Straßengrundeinlösung wird ein in nicht öffentlicher Sitzung zu referierender
Nachtragskredit aus der
Vp. 5/612000-002273, Gemeindestraßen, Grundeinlösung Straßengrund, genehmigt.
Bgm. Zach: Dieser Kauf ist aus verkehrsplanerischer Sicht sehr wichtig. Hier ist
endlich eine Lösung gelungen. Ich habe
nicht für jede Verhandlung einen Zettel
geschrieben, dass man alles nachlesen
kann. Die ganze Sache war sehr zäh. Ich
bin über diesen Kauf, wenn es auch ein
ordentlicher Betrag ist, sehr froh. Es ist
dies eine Straßengrundeinlösung und die
Konditionen werden in der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
19.
IV 15843/2006
IISG 290/2005
Stadtgemeinde Innsbruck,
Verkauf einer 441 m2 großen
Teilfläche aus den städtischen
Grundstücken 1107/2 und
1827/2, beide vorgetragen in EZ
634, Grundbuch 81136 Wilten
(Öffentliches Gut - Verbindungsweg zwischen Innrain und
Egger-Lienz-Straße), an die Objekt Innrain Immobilien GesmbH
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.9.2006: