Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf
- S.45
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froh, dass er letztendlich ein sehr gutes
Ergebnis gebracht hat.
Es werden 673 m2, wenn diese auch von
der Qualität nicht vergleichbar sind, das ist
mir schon klar, zu 258 m2 getauscht. Das
war deshalb notwendig, weil das Kinderund Herzzentrums der Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH (TILAK) doch
ein großes Stück in eine städtische
Straßenfläche ragt. Dazu war es notwendig, doch über den Weg eines Tausches,
das möglich zu machen. GR Mag. Fritz hat
schon Recht, dass dieser Akt nicht
unbedingt in der nicht öffentlichen Sitzung
behandelt werden müsste.
Land Tirol und Stadtgemeinde Innsbruck
tauschen diese zwei Grundstücke. Das
Grundstück, das wir bekommen haben,
liegt bei der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
und dient dort zur Arrondierung. Es gibt
eine Wertungleichheit, die dann ausgeglichen wird. Dies ist in der nicht öffentlichen
Sitzung zu behandeln.
21.
2.
Der Kaufpreis je Quadratmeter wird in
der nicht öffentlichen Sitzung referiert.
3.
Übergabe und Übernahme der
kaufgegenständlichen Grundstücksteilflächen erfolgen in den bestehenden Rechten und Lasten, jedoch frei
von Bestandrechten und von Hypotheken.
4.
Sämtliche Kosten im Zusammenhang
mit diesem Rechtsgeschäft einschließlich der Maklergebühr in der
Höhe von 4 % vom Kaufpreis für die
ÖBB Immobilienmanagement
GesmbH/Immobilienmanagement
West übernimmt die Stadtgemeinde
Innsbruck als Käuferin.
5.
Im Übrigen wird die Innsbrucker
Immobilien Service GesmbH (IISG)
zur näheren Vertragsregelung ermächtigt und zwar im Rahmen der bei
den Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) üblichen Verkaufsbedingungen
gemäß dem vorliegenden Kaufvertragsentwurf.
6.
Für die Finanzierung wird ein in nicht
öffentlicher Sitzung zu referierender
Nachtragskredit aus der
Vp. 5/612000-002273 (Gemeindestraßen, Grundeinlösung Straßengrund) genehmigt.
IV 16461/2006
IISG 622/2004
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
von Teilflächen im Ausmaß von
zusammen zirka 300 m2 aus dem
Bahngrundstück 342/1, vorgetragen in EZ 7129, Grundbuch
02001 Eisenbahnbuch/Teileinlage für die KG 81121 Mühlau,
von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) zur Schließung des öffentlichen Wegverlaufes für den Spazierweg südlich der Bahnstrecke InnsbruckKufstein
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 4.10.2006:
1.
zur Schließung des öffentlichen Wegverlaufes für den Spazierweg südlich
der Bahnstrecke Innsbruck-Kufstein in
der Katastralgemeinde Mühlau.
Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) die in den vorliegenden Lageplänen ausgewiesenen Teilflächen aus dem Bahngrundstück
342/1, vorgetragen in EZ 7129,
Grundbuch 02001 Eisenbahnbuch/Teileinlage für die KG 81121
Mühlau, von zusammen zirka 300 m2
GR-Sitzung 19.10.2006
Bgm. Zach: Es ist schon eine Ortskenntnis notwendig, um zu wissen, wo das
Grundstück liegt. Es gibt dort einen
Spazierweg, der an zwei kleinen Strecken
unterbrochen war, und man hat jetzt von
den Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) die Möglichkeit bekommen, diesen
zu komplettieren. Wir nehmen jede
Gelegenheit wahr, um diese kleinen
Verbindungen auch wirklich ins öffentliche
Gut zu bringen. Das ist wichtig für die
Durchlässigkeit und auch für die Lebensqualität der dort Wohnenden. Es besteht
auch mehr Ordnung, wenn man genau
weiß, dass der ganze Weg öffentliches
Gut ist. Die Konditionen werden in der
nicht öffentlichen Sitzung referiert.