Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_08-Oktober.pdf
- S.89
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eingebracht. In den Stellungnahmen
wurden die Beeinträchtigung des
Schwimmbades durch die südseitige
Bebauung, die Hotelnutzung als gesamtstädtisch unverträglich, die entstehende
störende Verkehrsbelastung, die schlechte
Qualität der Bebauung, die schlechte
Verkehrsanbindung und die entstehenden
Lärm- und Schadstoffimmissionen
beeinsprucht. Alle Einwände wurden
ausführlich im Bericht der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, abgehandelt und entkräftet.
Der Gemeinderat hat den Flächenwidmungsplan Nr. PR - F1 in seiner Sitzung
am 19.5.2004 beschlossen, er ist seit
20.8.2004 rechtskräftig.
Neu hinzugekommen ist der Vorwurf, dass
keine öffentliche Information bzw. Einladung zur Bauverhandlung erfolgt sind, was
eine Ausgrenzung der Bürgerrechte
darstelle.
Dazu ist festzustellen, dass das Projekt im
Laufe der letzten zwei Jahre mehrfach
ausgestellt und präsentiert wurde. Im
konkreten Bereich Hotel und Bürohaus
haben noch keine Bauverhandlungen
stattgefunden.
Der Flächenwidmungsplan sieht gegenüber dem rechtskräftigen Plan nur
minimale Veränderungen vor. Gegenüber
dem Auflageverfahren für den rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. PR - F4 im
Sommer 2004 haben sich keine neuen
relevanten Argumente ergeben, daher
wird der nachfolgende Beschluss empfohlen.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen
GR Buchacher und GR Mag. Fritz):
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, GRÜNE
und FPÖ; 15 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
9.10.2006:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. PR
- F4, Bereich Pradl, Eckbereich AntonEder-Straße - Olympiastraße (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. PR
- F1, Zeichn. Nr. 3802), gemäß §36 Abs. 2
TROG 2006 wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
GR-Sitzung 19.10.2006
Planungsbereich vorausgehenden
Flächenwidmungen außer Kraft.
54.
Einbringung von dringenden
Anfragen
Bgm. Zach teilt mit, dass innerhalb der
vorgesehenen Frist vier dringende
Anfragen eingelangt sind, deren Beantwortung unter dem entsprechenden
Tagesordnungspunkt erfolgen wird. Sie
bringt daraufhin diese Anfragen zur
Kenntnis.
54.1
Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck
GesmbH (OSVI), Fragen zum
Gesellschaftsvertrag, der finanziellen Lage und der Geschäftsführung (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm. Zach verliest die dringende Anfrage
der Innsbrucker Grünen:
Anfang 2005 wurde der Gesellschaftsvertrag der Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI)
zur Gänze neu gefasst.
Im § 5 Stammkapital, Stammeinlagen,
Verlustabdeckung heißt es unter Abs. 3,
dass die Verlustabdeckung im Verhältnis
der Stammeinlagen (je € 950.000,-- Land
Tirol und Stadt Innsbruck) erfolgt.
"Dabei gehen die Gesellschafter von der
Annahme aus, dass die tatsächlichen
Ergebnisse der Teilbetriebe - die wie
nachstehend angeführt ihnen zuzurechnen
sind - sich gegenseitig so weit aufheben,
dass der einheitliche Schlüssel zu keiner
Mehr-Minderbelastung (Schwellenwert
5 %) führt. Trifft diese Annahme nicht zu,
kann jeder Gesellschafter frühestens mit
Wirksamkeit vom 1.1.2008 eine Veränderung der Verlustabdeckung verlangen.
Diese Spartenergebnisse sind auf der
Grundlage der von der Gesellschaft zu
führenden Kostenstellenrechnung unter
Berücksichtigung angemessener Gesamtkostenanteile zu ermitteln, wobei die
Betriebsergebnisse der Olympia-Eishalle
zu 55 % der Stadt Innsbruck und zu 45 %
dem Land Tirol, der Anlagen des Sportund Freizeitparks "Tivoli-Neu" und der