Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_09-November.pdf
- S.9
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Dampfbad Salurner Straße (Beschluss
des Gemeinderates vom 17.7.1980 in der
Fassung der Beschlüsse vom 26.5.1988
und 29.3.2001) auf und beauftragt die
Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, mit
der ortsüblichen Bekanntmachung dieser
Aufhebung.
Wie Sie wissen, führt die Stadtgemeinde
Innsbruck keine Bäder mehr und deshalb
ist die Badeordnung obsolet geworden.
6.
Stadtsenates, einen Teil dieses Kredites
jetzt anderweitig zu verwenden.
7.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
7.1
IV 17352/2006
Böhm Ernst und Gerlinde,
Restaurierung der Veranda im
ersten Obergeschoß Karl-Kapferer-Straße 3
IV 446/2004
Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG), Übernahme der
Haftung der Stadtgemeinde
Innsbruck für einen für die WEG
Kajetan-Sweth-Straße 26 bis 38
aufzunehmenden Kredit zur Sanierung des Hauses
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 8.11.2006:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Garantie für die Rückzahlung eines
Kredites mit einem Nominale in der Höhe
von € 1.100.000,-- (Laufzeit zehn Jahre,
Zinssatz 0,05 %-Punkte über dem
3 Monats-EURIBOR mit vierteljährlicher
Anpassung, Annuität in 39 gleich bleibenden Vierteljahresraten zuzüglich einer
Rate des verbleibenden Kreditrestes
sowie restlicher Zinsen), den die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG)
bei der Bank Austria Creditanstalt AG für
die WEG Kajetan-Sweth-Straße 26 bis 38
zur Sanierung des Hauses aufnimmt.
Die Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt,
eine diesbezügliche Garantieerklärung
gegenüber der Bank Austria Creditanstalt
AG abzugeben und zu unterzeichnen.
Es ist so, dass die Stadt Innsbruck immer
wieder die Haftung für Darlehen übernommen hat, um die Darlehenskonditionen für Mieterinnen bzw. Mieter und im
Einzelfall für Wohnungseigentümer
dadurch etwas besser zu gestalten.
Die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) hat damals von der Bank
Austria Creditanstalt AG eine Kreditzusage in der Höhe von € 1.100.000,-- erhalten. Diese wird nicht zur Gänze ausgeschöpft und deshalb ergeht der Antrag des
GR-Sitzung 23.11.2006
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 8.11.2006:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes (SOG) 2003,
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck den
Fruchtgenussberechtigten einer Wohnung
im Objekt Karl-Kapferer-Straße 3, Ernst
und Gerlinde Böhm, für die Restaurierung
der Veranda im ersten Obergeschoß einen
nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in
der Höhe von € 14.790,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
7.2
IV 17902/2006
Prof. Dr. Hinterhuber Hartmann,
Sanierung der Hausfassade und
Neueindeckung des Daches Anton-Rauch-Straße 29
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 8.11.2006:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und
Ortsbildschutzgesetzes (SOG) 2003,
gewährt die Stadtgemeinde Innsbruck
dem Eigentümer des Objektes AntonRauch-Straße 29, Prof. Dr. Hartmann
Hinterhuber, für die Sanierung der
Hausfassade und für die Neueindeckung
des Daches einen nicht rückzahlbaren
Baukostenzuschuss in der Höhe von
€ 12.040,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.