Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.30
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 783 -
dass es einfach an Kommunikation und
Absprache fehlt. Diese Bäder werden
übrigens vom Steuerzahler finanziert.
Ich spreche ganz konkret die Universitätssportanlangen (USI), die Pädagogische
Akademie des Bundes (PÄDAK) und das
Tiroler Landessportheim an. Es soll mir
keiner erzählen - das kann ich gleich
dementieren -, dass überall alles ausgebucht ist. Hier könnte ich das Gegenteil
beweisen. Das geht mir in diesem Konzept
eindeutig ab.
Das ist der Grund, warum ich das Bäderkonzept ablehne. Ein weiterer Grund ist,
dass mit Fug und Recht gesagt werden
kann, dass der Westen von Innsbruck
jener Bereich ist, der von den Bewohnern
am meisten wächst.
Beim Sportbecken muss man wissen,
dass die Sportler nicht so empfindlich wie
die Kinder und die Senioren sind, daher
wird das Becken abgekühlt, weil das die
idealen Verhältnisse sind. Das ist alles in
Ordnung, aber sicherlich eine Maßnahme,
um die letzte Familie aus dem Schwimmbad zu vertreiben. Diese Familien dürfen
dann quer durch die Stadt, wenn es geht das würde ich auch befürworten - mit
öffentlichen Verkehrsmitteln ins
Schwimmbad Olympisches Dorf fahren.
Das ist natürlich eine schöne Träumerei.
Von wirtschaftlichen Überlegungen kann
mir hier keiner etwas erzählen, dass die
Umgestaltung in ein Sportbecken wirtschaftlich irgendetwas bringen würde.
Eines ist ganz sicher, diese Maßnahme,
zu verlangen, dass die Familien jetzt noch
mehr Geld aufwenden, um zum Baden
quer durch die Stadt Innsbruck ins
Olympische Dorf zu fahren, wird man sich
an die Wand malen können. Die Familien
fahren woanders hin, nämlich beispielsweise nach Axams oder Seefeld, so wie
es jetzt der Fall ist. Es muss aber das Ziel
sein, diese von den Konkurrenzbädern
wieder in unsere Hallenbäder zu bekommen.
Wenn dann unser Ersuchen - das
behandeln wir später -, um Errichtung
eines Badesees in Hötting-West abgelehnt
wird, finde ich das gegenüber den
Familien, die im Westen der Stadt
Innsbruck wohnen, alles andere als
positiv.
GR-Sitzung 14.12.2006
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Buchacher, 1 Stimme):
Der Antrag des Stadtsenates vom
6.12.2006 (Seite 777) wird angenommen.
9.
IV 17573/2006
Neuordnung der Rechtsgrundlage für die Wasserversorgung der
Stadt Innsbruck, Überführung
der Verordnung des Gemeinderates in "Allgemeine Geschäftsbedingungen der Innsbrucker
Kommunalbetriebe (IKB) AG für
die Wasserversorgung der Landeshauptstadt Innsbruck"
Bgm. Zach referiert den Antrag des
Stadtsenates vom 6.12.2006:
1.
Die Stadtgemeinde Innsbruck
ermächtigt die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) als Eigentümerin und Betreiberin der Wasserversorgungsanlage der Landeshauptstadt
Innsbruck, die Rechtsgrundlagen für
die Wasserversorgung in Form von
"Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) für die Wasserversorgung
der Landeshauptstadt Innsbruck" neu
zu regeln, und wird dafür Sorge tragen, dass die derzeit gültigen diesbezüglichen Verordnungen des Gemeinderates vom 15.2.1973 Zug um
Zug mit dem Inkrafttreten der neuen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ersatzlos behoben werden.
2.
Die Stadtgemeinde Innsbruck erklärt
sich bereit, die vor dem 5.9.1994 von
den ehemaligen Stadtwerken im Namen der Stadt mit Wasserkunden abgeschlossenen Wasserlieferungsübereinkommen und andere in diesem Zusammenhang bestehende
privatrechtliche Vereinbarungen unter
Bezugnahme auf § 4 Abs. 1 des
Kaufvertrages vom 5.9.1994 unentgeltlich an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) zu übertragen,
und ermächtigt den Stadtsenat, alle
hiefür erforderlichen zweckentsprechenden Maßnahmen und Rechts-