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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf

- S.34

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- 787 -

Rangordnung der Veräußerung zur
Zahlung fällig.
3.

Die Übergabe und Übernahme der
kaufgegenständlichen Grundstücke
haben lastenfrei zu erfolgen, insbesondere von Geldlasten und von Bestandrechten. Lediglich die Dienstbarkeit der elektrischen Hochspannungsfernleitung (C-LNr. 1 in EZ 827
und C-LNr. 1 in EZ 668, Grundbuch
Arzl) wird von der Käuferin zustimmend zur Kenntnis genommen sowie
eine Leitungsverlegung an der westlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes 786 durch den westlichen
Nachbarn Dr. Ewald Jenewein. Der
Verkäufer hat auf seine Kosten die
Freistellung von den Rangordnungen
für Pfandrechte C-LNr. 2 und C-LNr. 3
in EZ 827, Grundbuch Arzl, beizubringen.

4.

Sämtliche Kosten im Zusammenhang
mit diesem Rechtsgeschäft (Vertragserrichtung, Grunderwerbssteuer
und Verbücherung mit Ausnahme der
Lastenfreistellung) übernimmt die
Stadtgemeinde Innsbruck.

5.

Zur näheren Vertragsregelung wird
die Innsbrucker Immobilien Service
GesmbH (IISG) ermächtigt.

6.

Dem Verkäufer Alois Wach wird
unentgeltlich die landwirtschaftliche
Weiternutzung der Kaufgrundstücke
im bisherigen Ausmaß bis zu einer
Verwertung (insbesondere Bebauung
oder Weitergabe durch die Stadtgemeinde Innsbruck) eingeräumt.

Ich bin sehr froh, dass man sich mit dem
Eigentümer nach langem Überlegen
getroffen hat. Dass verkauft wird, war klar,
aber nicht klar war der Preis. Man hat sich
jetzt geeinigt und darüber freue ich mich.
Die Familie ist in Arzl sehr tätig. Wir haben
das große Grundstück gekauft. Es geht
durch das Grundstück eine Hochspannungsfernleitung. Das haben wir zur
Kenntnis genommen. Es ist auch noch
eine Leitungsverlegung beim Nachbarn
notwendig. Der Verkäufer hat auf seine
Kosten die Freistellung - es sind noch
Pfandrechte vorhanden - vorgenommen.

GR-Sitzung 14.12.2006

Es waren lange Verhandlungen hinsichtlich dieses großen Grundstückes, die aber
jetzt zu einem sehr guten Abschluss
gekommen sind. Wir benötigen auch einen
Teil für den Ausbau der Dörrstraße, der
dringend notwendig ist, um dort die
100 Arbeitsplätze zu erhalten.

11.

IV 18685/2006
IISG 237/2006
Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
einer zirka 345 m2großen Teilfläche des Grundstückes 811/2,
vorgetragen in EZ 985, Grundbuch 81102 Amras, sowie eines
etwa 195 m2 großen Trennstückes des Grundstückes 811/1,
vorgetragen in EZ 1030 Grundbuch 81102 Amras, von Kluckner
Bernhard, einer zirka 40 m2 großen Teilfläche des Grundstückes
811/5, vorgetragen in EZ 1038,
Grundbuch 81102 Amras, von
Heiland Siegfried und eines etwa
560 m2 großen Trennstückes des
Grundstückes 806/1, vorgetragen
in EZ 161, Grundbuch 81102 Amras, von Klotz Karl, zum Ausbau
der Eduard-Bodem-Gasse

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 29.11.2006:
1.

Auf Basis des Einreichprojektes 2006
der IFS Ziviltechniker GesmbH vom
22.6.2006 wird zum Ausbau der nördlichen Eduard-Bodem-Gasse von
Bernhard Kluckner eine zirka
345 m2große Teilfläche seines
Grundstückes 811/2, vorgetragen in
EZ 985, Grundbuch 81102 Amras,
sowie ein etwa 195 m2 großes Trennstück des ihm gehörenden Grundstückes 811/1, vorgetragen in EZ 1030,
Grundbuch 81102 Amras, zu einem in
der nicht öffentlichen Sitzung zu referierenden Kaufpreis angekauft.

2.

Von Siegfried Heiland wird eine zirka
40 m2 große Teilfläche seines Grundstückes 811/5, vorgetragen in
EZ 1038, Grundbuch 81102 Amras,
zum selben Kaufpreis, der in der nicht