Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.43
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GR Mag. Kogler: Ich möchte auf die
Wortmeldung von GR Grünbacher
antworten, damit das nicht so im Raum
stehen bleibt. Ich habe ganz klar gesagt,
dass wir dafür sind, dass es für jene
Menschen, die sich das nicht leisten
können, eine Rechtsberatung bestehen
bleibt. Das habe ich wohl ganz klipp und
klar in diesem Raum gesagt, aber es muss
irgendwo eine Grenze für diejenigen
eingeführt werden, die sich das leisten
können. Jene, die genug Geld haben,
sollten auch zu den Anwälten gehen. Das
möchte ich nicht so im Raum stehen
lassen, dass das nicht so verglichen wird.
Die Vereine leisten einen wesentlichen
Beitrag, das ist klipp und klar von uns hier
festgelegt.
GR Mag. Fritz: Zu GR Mag. Kogler: Das
klingt natürlich schön, aber Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger hat schon zu Recht
darauf hingewiesen, dass das völlig
praxisfremd ist. Man kann wirklich nicht
einen Einkommensnachweis und einen
Vermögensstatus bei einer schlichten
Mietrechtsberatung verlangen.
Im Falle des Vorschlages von GR
Mag. Kogler ist so eine Beratungsstelle mit
dem Drittel ihrer Zeit mit bürokratischem
Aufwand zum Nachweis der sozialen
Bedürftigkeit des Fragestellers ausgelastet. Es kommt noch hinzu, und das ist für
mich noch wichtiger, dass diese Selektion
nach sozialen Kriterien in der Praxis
passiert. Es ist zwar theoretisch möglich,
dass auch ein Penthouse-Sozialist wie ExGeneraldirektor Helmut Elsner in so eine
Beratungsstelle geht. Ex-Generaldirektor
Helmut Elsner wird das aber nicht tun,
denn er hat vier befreundete Rechtsanwälte beim Bund Sozialdemokratischer
Akademikerinnen und Akademiker,
Intellektueller, Künstlerinnen und Künstler
(besser bekannt unter der Kurzbezeichnung "BSA") und irgendein "gestopfter"
Schwarzer hat seine Bundesbrüder in
anderen Vereinen ...
Bgm. Zach: Ich bitte die blumige Ausschmückung etwas einzuschränken.
Bleiben wir wieder sachlich.
GR Mag. Fritz: Ich versuche gerade zu
erklären, dass die soziale Selektion, die
den Liberalen ein solches Anliegen ist, in
der Praxis stattfindet. Es wird jemand, der
GR-Sitzung 14.12.2006
Probleme mit einem Vermieter hat und
sich einen Rechtsanwalt locker leisten
kann, nicht zu einer Gratisberatung wie
zum Österreichischen Mieterschutzverband gehen. Das passiert in der Praxis
nicht.
Genauso ist es bei den meisten Frauen,
die im Frauenhaus landen, denn diese
gehören der sozialbedürftigen Schicht an
und sind nicht Frauen mit eigenem
Einkommen und Vermögen, die sich
locker eine Ersatzwohnung leisten
können, falls ihr Göttergatte sie schlecht
behandelt. Die Selektion nach sozialen
Kriterien passiert einfach in der Praxis.
Das extra zu fordern, heißt nichts anderes,
als einen immensen Verwaltungsaufwand
bei sozialen Einrichtungen zu provozieren.
Enorme Bürokratie zu provozieren ist auch
nicht gerade das Liberalste von der Welt,
liebes Liberales Innsbruck.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
Liberales Innsbruck, FPÖ und Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer; 5 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Soziales
und Gesundheit, Bereich Soziales, (Seite
794) wird gemäß Beilage angenommen.
16.2
DOWAS für Frauen, Betreutes
Wohnen, Sondersubvention
GR Marinell referiert den Antrag des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
vom 5.12.2006,
dem Verein DOWAS für Frauen, Betreutes
Wohnen, eine Sondersubvention in der
Höhe von € 2.500,-- zu gewähren.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Wir
haben das DOWAS für Frauen bisher sehr
großzügig unterstützt. Ich darf die frühere
Diskussion in Erinnerung rufen. Es ist so,
dass wir in allen drei Frauenhäusern, die
wir in der Stadt Innsbruck bzw. Aldrans
haben, in etwa die Hälfte an Frauen von
der Stadt Innsbruck und die zweite Hälfte
von den übrigen Bezirken Tirols haben.
Wenn man den 35 %igen Anteil, der im
Grundsicherungsgesetz für die Gemeinden vorgesehen ist, hier auch bemisst,
dann wären wir auf eine wesentlich
geringere Förderung gekommen. Ich
würde sagen, dass der Betrag um etwa
€ 20.000,-- weniger wäre.