Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.91
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zur Miete 22,7 % Maklerprovision hinzurechnen. In der Bundesrepublik Deutschland sind es 13 %.
In der Immobilien-Maklerverordnung gibt
es derzeit eine Höchstgrenze, die sich
aber auf die dreifache Gesamtmiete
beläuft. In der Bundesrepublik Deutschland beläuft sie sich auf die zweifache
Nettomiete.
Unser Vorschlag ist, an die Österreichische Bundesregierung heranzutreten, um
die Änderung der Höchstgrenze, die sich
bei zwei bis drei Nettomieten einpendeln
könnte, zu erreichen und vor allem wollen
wir, dass die Makler nur die Interessen
einer Seite, nämlich die Interessen der
Auftraggeberseite, vertreten. Wenn ich
eine Wohnung besitze und dem Makler
den Auftrag gebe, einen Mieter zu suchen,
soll auch ich und nicht der Mieter das
zahlen müssen. Im Moment kassieren die
Makler üblicherweise von beiden Seiten.
Wir wünschen uns, dass die Maklerprovisionen von der Auftraggeberseite und
nicht von beiden Seiten bezahlt werden
müssen.
Beschluss siehe Seite 91.
31.21 I-OEF 106/2006
Mietwohnungen, Abschaffung
der Vergebührung von Mietverträgen (GR Mair)
GR Mair: Jene Kosten, die bei Mietvertragseintritt anfallen und auch sehr hoch
sind, ist die Mietvertragsvergebührung.
Wenn man einen Mietvertrag abschließt,
muss man neben Kaution und Maklerprovision, Ablöse- und Einrichtungskosten
usw. auch die Vergebührung für den
Mietvertrag beim Finanzamt zahlen.
Das ist im Moment 1 % vom Bruttomietzins über die gesamte Vertragsdauer bei
einer Höchstberechnungsgrundlage von
drei Jahresmieten. Das heißt, dass das
Wohnen um 1 % verteuert wird. Das ist die
Steuer, die wir einheben, wenn sich Leute
eine Mietwohnung nehmen. Als Stadt
wollen wir noch zusätzlich 1 % über die
Mietvertragsvergebührung mitschneiden.
Wenn man auch nur ein Jahr in der
Wohnung wohnt, bekommt man von dem
1 %, den man über drei Jahre zahlt, nichts
GR-Sitzung 14.12.2006
zurück. Das Geld ist an den Staat
gegangen.
Eine durchschnittliche Wohnung für drei
bis vier Studierende kostet in der Stadt
Innsbruck € 1.150,--. Das heißt, dass ein
Betrag von € 414,-- für die Vergebührung
des Mietvertrages zu bezahlen ist.
Die Abschaffung der Vergebührung von
Mietverträgen senkt die Einstiegskosten
für Mietwohnungen, insbesondere für die
freie und kurzfristige Miete. Das ist genau
das, wo die Studierenden in der Stadt
Innsbruck immer am Limit "keuchen",
wenn sie eine neue Wohnung brauchen.
Ich ersuche um die
Annahme dieser drei Anträge
und sie anschließend der Österreichischen
Bundesregierung zu übermitteln.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
nehme den Ball gerne auf und verbinde
die drei Anträge, da sich alle drei mit
Bundessachen beschäftigen.
GR Grünbacher: Wir werden alle drei
Anträge ablehnen und zwar aus Prophylaxe, denn sonst werden wir im Gemeinderat in Zukunft den "Weltfrieden" oder sonst
irgendetwas beantragen.
Das sind zwar keine falschen Anträge,
aber sie gehen an den falschen Adressaten. Wir sind nicht der Bundesgesetzgeber, sondern haben im Gemeinderat die
Interessen der Stadt Innsbruck zu
vertreten. Diese Anträge sind einfach nicht
unser Job.
Inhaltlich möchte ich nicht sagen, ob diese
Anträge vernünftig sind oder nicht, aber
das ist nicht unsere Aufgabe, sondern die
Aufgabe des Bundesgesetzgebers.
Unsererseits wird es zu diesen Anträgen
keine Zustimmung geben.
GR Ing. Krulis: Alle drei Anträge sind aus
unserer Sicht ganz klar abzulehnen. Ich
verstehe nicht, warum die Grünen solche
Anträge nicht im Nationalrat einbringen,
denn dorthin gehören sie.
Alles andere ist reiner Show-Charakter,
weil wir genau wissen, dass wir, außer
einem netten Brief schreiben, diesbezüglich nichts machen können. Was glauben
Sie, wie viele grüne Gemeinden wahr-