Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_10-Dezember.pdf
- S.95
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diesbezüglich Änderungen vorzunehmen.
Die SPÖ hat in der Zeit, wo sie in Opposition war, oft genug quer durch Österreich
in diversen Gemeinden zur Unterstützung
von Anträgen ihrer Parlamentsfraktion,
Anträge eingebracht, die dann von
sozialdemokratischen Bürgermeistern
unterstützt wurden. Das ist natürlich auch
schön vermarktet worden.
Jetzt, wo die SPÖ hofft, den Bundeskanzler zu stellen, zieht sie gleich prophylaktisch die Notbremse und sagt, man soll
bitte keine Forderungen an den Bundesgesetzgeber stellen, denn das kann nur
böse enden. Wenn dies das "Österreich
neu regieren und mehr Fairness braucht
das Land" ist, dann lieber GR Grünbacher,
gruselt es mich jetzt schon vor dieser
neuen Bundesregierung.
GR Mag. Kogler: Wenn wir schon von
Plan- und Marktwirtschaft sprechen, geht
es uns vor allem um einen wirtschaftsliberalen Ansatz. Dieser fehlt natürlich beim
Mietrechtsgesetz sehr wohl. Deshalb kann
ich einem solchen Antrag, wenn er auf das
hinzielen würde - was er aber nicht tut -,
schon meine volle Unterstützung beipflichten.
Wenn Anträge gestellt werden, die in
Richtung Nationalrat gehen, so sind diese
sehr wohl zu hinterfragen. Dies insofern,
da es aus unserer Sicht keine Einzelmaßnahmen sein dürfen. Es muss zumindest
ein großes Paket sein, mit dem man an
den Gesetzgeber herantritt. Auch muss es
einen Innsbruck-spezifischen Kontext
haben. Dann kann man sehr wohl sagen,
dass es legitim und zulässig ist, darauf
einzugehen.
Bei den Maklern geht es uns auch um
einen wirtschaftsliberalen Ansatz. Hier
möchten wir, wenn es sich in der freien
Wirtschaft bewegt, nicht eingreifen. Einen
Punkt hinsichtlich der Maklerreglungen
möchte ich schon kritisch sehen:
Wenn jemand eine Wohnung für drei bzw.
fünf Jahre gemietet hat und dann wieder
die Wohnung für fünf Jahre mieten will,
verlangen die Makler noch einmal diese
Provisionsgebühr. Das ist meines Erachtens schon die Ausnützung eines gewissen Zwanges. Die Leute sind bereits in der
Wohnung und möchten nur eine entsprechende Verlängerung des Mietvertrages.
GR-Sitzung 14.12.2006
Diesbezüglich gibt es sicherlich Dinge, die
abgestellt werden können.
Die Vergebührung beim Finanzamt trifft
meines Erachtens seit einem Jahr die
Vermieter und nicht mehr die Mieter. Das
kann man nur im Mietvertrag grundsätzlich
festlegen. Grundsätzlich sind seit einem
Jahr die Vermieter angehalten, diese
Gebühr im Mietvertrag anzuzeigen und zu
bezahlen. Man kann sie nur im Vertrag auf
dem Mieter umlegen.
StR Mag. Schwarzl: Was GR Mag. Kogler
jetzt gerade über die Makler erzählt hat, ist
genau der Auswuchs des Wirtschaftsliberalismus, der in der Wohnungswirtschaft
nämlich so nicht funktioniert, wie GR
Mag. Fritz schon ausgeführt hat.
Ich möchte anknüpfend auf das
Überraschungsreferat hinsichtlich der
Energiefrage im Wohnungswesen
kommen. Ich erwarte mir diesbezüglich
von der Einführung des Energieausweises
einiges. Hier sind wir in Österreich in der
Umsetzung der EU-Richtlinie auch in Tirol
etwas hinten, aber es wird bzw. muss
kommen.
Das heißt, dass in Zukunft Wohnungen
bzw. Gebäude einen Energieausweis
haben müssen, in dem die U-Werte, KWerte und welchen Energieverbrauch das
Objekt hat, aufscheinen. Das wird
natürlich auf der einen Seite die
Marktmitte beeinflussen, weil eine
Wohnung, die energetisch schlecht ist
bzw. wo man hohe Energiekosten hat und
die Energie beim Fenster, bei der Wand
oder bei der oberen Decke hinausbläst,
am Markt schlechter gehen wird. Das wird
tendenziell mietensenkend sein und
gleichzeitig zu einem Sanierungs- und
Verbesserungsschub führen, wodurch die
Marktmieten wiederum steigen, aber die
Energiekosten und damit die Betriebskosten sinken werden.
Ich unterstütze das mit der Steuer sehr
wohl, aber das erscheint mir ein gesteuert
ökologisch marktkomformer Ansatz mit,
meiner Meinung nach, auch positiven
sozialen Auswirkungen zu sein.
GR Ing. Krulis: Zu GR Mag. Fritz, der
gemeint hat, dass gewisse Reglements
gelten müssen, um die vielen Wohnungs-