Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf

- S.19

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schriftliche Stellungnahmen gegeben, die
etliche Unklarheiten, mit denen dieses
Geschäft behaftet ist, nicht aufklären
konnten.
Die erste ergänzende Stellungnahme ist
ein "peanuts" und zwar wird ein Rechenfehler korrigiert, auf den ich den Magistratsdirektor in der letzten Sitzung des
Stadtsenates aufmerksam gemacht habe.
Bei diesem Rechenfehler geht es zwar nur
um € 7.000,--, aber immerhin bekommen
manche Vereine pro Jahr auch nur
€ 7.000,--.
Wichtiger ist die ergänzende Stellungnahme, was die Sache Pema & Rubner
Bauträger GesmbH und Nachschussverpflichtung von IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH betrifft. In
dieser ergänzenden Stellungnahme wird
dargestellt, dass die Pema & Rubner
Bauträger GesmbH im Herbst 2006 Bgm.Stellv. Mag. Dr. Bielowski a. D. ein
Angebot vorgelegt habe, das unter
anderem vorgesehen hat, dass sich der
Kaufpreis unter bestimmten Bedingungen
in unbestimmter Höhe ändern kann.
Dieses Angebot sei zum Zeitpunkt der
Aufsichtsratssitzung der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) im
Dezember 2006 nicht vorgelegen und
auch nicht bekannt gewesen. Dies, obwohl
bereits im Oktober 2006 eine Einladung an
den Rechtsvertreter der Pema & Rubner
Bauträger GesmbH ergangen ist, ein
Angebot zu legen.
Ich habe damals im Dezember 2006 von
der Pema & Rubner Bauträger GesmbH
schon die Information gehabt, dass sie
sich im Herbst 2006 an die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
gewandt habe, worauf man ihr ein ganzes
Konvolut, mit der Mitteilung, dass es bei
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) noch nicht klar sei, ob die
Brunecker Straße verkauft wird, zugeschickt hat.
In der Stellungnahme des zuständigen
Amtes ist gestanden, dass die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) erst
auf Nachfrage von Dritten das an Bgm.Stellv. Mag. Dr. Bielowski a. D. gerichtete
Angebot erhalten hat. Der Geschäftsführer
der Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
GR-Sitzung 25.1.2007

KEG (IIG) fragte nach, ob dieses Angebot
noch aufrecht sei.
Auf den Hinweis ein Angebot ohne
Bedingungen zu stellen, habe der
Rechtsanwalt der Pema & Rubner
Bauträger GesmbH mitgeteilt, dass das
Angebot grundsätzlich aufrecht sei, wobei
allerdings folgende weitere Bedingungen
gewünscht sind:
-

Genaue Abklärung der Wünsche der
Regionalbahn

Das sehe ich jetzt nicht als Bedingung,
sondern die Wünsche zur Regionalbahn
mussten auch mit der IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH geklärt
werden, da sie im entsprechenden
Verkaufsvertrag enthalten sind.
-

Überprüfung der bestehenden
Bestandsverträge

Ich denke, das macht der jetzige Käufer
auch, weil das natürlich den Wert beeinflusst.
-

Klärung von Detailfragen, wie
Übernahme von Kontaminationsrisiken, Kriegsrelikte, Gefahrengut, Zahlungsmodalitäten.

Das sehe ich auch eher als Nachfragen
bzw. Klärungsfragen und nicht als
Bedingungen.
Als einziges sehe ich vielleicht die
Bedingung, dass die Vorkommnisse rund
um die Übergabe des Kaufangebotes zu
klären sind. Das ist mir nachvollziehbar
und dies sehe ich nicht als unüberwindbares Hindernis.
Jetzt zur Nachschussleistung der IMMO
CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH,
die ebenfalls in der ergänzenden Stellungnahme enthalten ist und sozusagen
gegenüber dem ursprünglichen im
Dezember 2006 zugrunde liegenden
Kaufvertrag neu ist. Die IMMO CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH muss im
Fall einer Weiterveräußerung der Brunecker Straße 1, falls sie einen Gewinn
erzielt, bis zu maximal € 100.000,-nachschießen. Das Angebot der Pema &
Rubner Bauträger GesmbH war interessanterweise genau um € 100.000,-- höher,
als jenes der IMMO CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH.