Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf

- S.28

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Unabhängig davon ist das zweite Geschäft, das nicht hinsichtlich der Höhe des
Wertes aber von den Konditionen her
damit verknüpft ist, insgesamt ein Paket wie es Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
gesagt hat -, über das wir uns alle freuen
sollten.
Lassen Sie es, mit teilweisen Unterstellungen und Halbwahrheiten im Gemeinderat ein Bild zu zeichnen, als würden wir
uns in einem Skandalbereich bewegen.
(Beifall)
(StR Mag. Schwarzl: Der ehemalige Bgm.Stellv. Mag. Dr. Bielowski war der
Beauftragte …)
StR Mag. Schwarzl, die Leute wissen sehr
wohl, dass der ehemalige Bgm.-Stellv.
Mag. Dr. Bielowski weder Prokurist noch
Geschäftsführer bei der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) ist.
Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) hat eine ordentliche Geschäftsgebarung zu machen.
Ich glaube, dass wir uns heute alle über
dieses Rechtsgeschäft freuen können.
Bitte lassen Sie diese Skandalisierung
eines ordentlichen Rechtsgeschäftes der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) im Gemeinderat, nämlich auch
im Hinblick auf weitere geschäftliche
Tätigkeiten.
Es kann nicht sein, dass ein künftiger
Partner, der mit der Stadt Innsbruck als
Eigentümerin verhandelt, ein schlechtes
Gewissen haben muss. Noch dazu, wenn
er zum damaligen Zeitpunkt der alleinige
Anbieter war und ordentliche Konditionen
gemacht hat, die weit über dem Schätzgutachten, das damals eingeholt worden
ist, gelegen sind. Parallel dazu wurden
noch in einem Paket Top-Konditionen für
eine andere Sache gewährt.
Deshalb muss man den Hut vor dem
damaligen Anbieter, der IMMO CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH, ziehen.
Nach dem Vergleich dieser beiden
Angebote ist noch immer ganz klar, dass
es hier ein absolut korrektes Rechtsgeschäft ist, wo keiner von uns Angst haben
muss, dass wir irgendetwas zu wenig
bekommen.
Man hat jetzt noch zusätzlich die Klausel
einer Nachschussverpflichtung in den
GR-Sitzung 25.1.2007

Vertrag aufgenommen, falls der Käufer,
die IMMO CONCEPTA Grundverwertungs
GesmbH, die Liegenschaft innerhalb einer
gewissen Zeit verkaufen sollte. Die IMMO
CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH
hätte sehr wohl sagen können, dass sie
der einzige Anbieter war und ob das jetzt
ein Knebelungsvertrag ist oder nicht?
Der Vertrag war praktisch, vorbehaltlich
der Zustimmung des Gemeinderates,
unterschriftsreif und jetzt muss die IMMO
CONCEPTA Grundverwertungs GesmbH
noch € 100.000,-- nachschießen. Wenn
man diese beiden Angebote miteinander
vergleicht, so hat der eine Anbieter ein
bedingungsloses Angebot gestellt und der
andere ein Angebot mit Bedingungen, die
zu bewerten sind.
Daher würde die IMMO CONCEPTA
Grundverwertungs GesmbH eher unter
dem damals verhandelten Preis liegen.
Unter diesen Umständen hätte sie
Folgendes sagen können: Wenn die
Bedingungen der anderen Anbieter bei ihr
auch gelten, möchte sie, wenn das eintritt,
mit dem Preis nach unten und nicht etwas
dazuzahlen. Das möchte ich abschließend
noch zu bedenken geben. (Beifall)
GR Mair: Lieber GR Ing. Krulis, ich kann
Dich ganz schnell aufklären. Ich darf ein
Schreiben vorlesen, das beginnt …
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
GR Mair, wenn Sie aus einem Schreiben
zitieren wollen, müssen Sie fragen.
GR Mair: Herr Vorsitzender, darf ich aus
einem Schreiben einen Absatz zitieren?
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Um
welches Schreiben handelt es sich denn?
GR Mair: Es handelt sich um ein Schreiben der Pema & Rubner Bauträger
GesmbH an die Frau Bürgermeisterin vom
13.12.2006.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer:
Zitieren Sie diesen einen Absatz.
GR Mair:
"Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
Die Firma Pema & Rubner Bauträger
GesmbH hat am 25.9.2006 ein verbindliches Kaufangebot hinsichtlich der
Liegenschaft Brunecker Straße 1, an den
laut Ihrem Büroleiter Dr. Thomas Pührin-