Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_01-Jaenner.pdf

- S.45

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Im Bereich Kirchmayrgasse 19 wird
die Baufluchtlinie im Süden geringfügig adaptiert.
In einem Teilbereich der Liegenschaft
Philippine-Welser-Straße 98 und 98 a
wird die Höhenfestlegung von
587,0 m über Normalnull auf 583,0 m
über Normalnull reduziert und der
Verlauf der Baufluchtlinie geringfügig
abgeändert.

Die übrigen Forderungen können aus
stadtplanerischer Sicht nicht befürwortet
werden.
Weiters wurden im Zusammenhang mit
der Überprüfung des Bebauungsplanes
noch nachfolgende Änderungen erforderlich:
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Im Bereich Bichlweg wird die Straßenfluchtlinie geringfügig korrigiert.

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Im Bereich der charakteristischen,
großen Höfe entlang der Geyrstraße
und Philippine-Welser-Straße, werden
zum Erhalt des Ortsbildes die Firstrichtungen fixiert.

Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AM - B5/2,
Amras, Bereich Kirchsteig, Bichlweg,
Luigenstraße, westliche der Gp. 69/3
Richtung Norden, dem Rideaurand
entlang Richtung Westen bis Gp. 50,
nördlich von Gp. 49 bis zur PhilippineWelser-Straße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AM - B5, Zeichn.
Nr. 3344), 2. Entwurf, wird beschlossen.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.

18.

III 6074/2006
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. WI - F16, Bereich Maximilianstraße 35 und 37 sowie Speckbacherstraße 23 und Schöpfstraße 23 a (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. WI F4, Zeichn. Nr. 3600), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Diese liegen dem Akt im Original bei.
In der ersten Stellungnahme wird festgestellt, dass zwar gegen eine klinikspezifische Nutzung kein Einwand bestehe, aber
vorausgesetzt werde, dass keine Lärmerregung bzw. Geruchsbelästigung auftritt.
Weiters sollte die Baugrenzlinie nicht
verändert werden.
In der zweiten Stellungnahme bittet die
Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH
(TILAK), das Umwidmungsverfahren für
die Liegenschaft Maximilianstraße 37 zu
stoppen, da aufgrund bestehender
Mietverhältnisse abzuwarten sei, bis das
Land Tirol definitiver Eigentümer ist. Das
Umwidmungsansuchen der Liegenschaft
Schöpfstraße 23 sollte aber nicht verzögert werden.
Aufgrund der noch ungeklärten Eigentumsverhältnisse wird vorgeschlagen, die
Umwidmung für den Bereich Maximilianstraße 35 und 37 derzeit nicht weiter zu
verfolgen. Der Beschluss für den Bereich
Speckbacherstraße 23 und Schöpfstraße
23 a ist aber möglich. Dazu soll der
Planungsbereich auf diese beiden
Liegenschaften eingeschränkt werden.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2007:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. WI F16, Bereich Maximilianstraße 35 und 37
sowie Speckbacherstraße 23 und Schöpfstraße 23 a (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. WI - F4, Zeichn.
Nr. 3600), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006
wird beschlossen.

GR-Sitzung 25.1.2007