Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.123

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auf den Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer € 7.650,-(3,0 %) entfielen.
Abtretung von Geschäftsanteilen

In Vollziehung des GR-Beschlusses vom 15.7.2004 wurde in weiterer
Folge in der ao. Generalversammlung vom 26.7.2004 beschlossen,
dass die Stadtgemeinde Innsbruck von ihren Geschäftsanteilen ein
Kontingent von 6 % an das Land Tirol ohne finanziellen Ausgleich abtritt (Notariatsakt vom 31.8.2004). Diese Maßnahme war notwendig
geworden, da das Land Tirol im Hinblick auf seine Sonderstellung bei
der Finanzierung des Instandhaltungs- und Erneuerungsaufwandes
sowie der Investitionen gem. Pkt. 7 der Syndikatsvereinbarung (Aufteilungsschlüssel: Land Tirol 50 % – Stadtgemeinde Innsbruck 50 %)
eine Beteiligung an der COME gewünscht hatte, die über der Sperrminorität liegt.

Aktuelle Beteiligungsverhältnisse

Das Land Tirol hat diesen Geschäftsanteilsbetrag unter Annahme der
Schenkung in sein Eigentum übernommen und hält seit diesem Zeitpunkt einen Geschäftsanteil, der einer zur Gänze geleisteten Stammeinlage von € 65.025,-- (25,5 %) entspricht. Die Stammeinlage der
Stadtgemeinde Innsbruck reduzierte sich dadurch auf € 147.900,-bzw. einen Anteil von 58,0 % am Stammkapital. Die Beteiligungsverhältnisse der Gesellschafter Wirtschaftskammer Tirol und Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer blieben bei diesem Vorgang
unberührt.

Anmeldung zum
Firmenbuch

Eine Einschau der Kontrollabteilung im Firmenbuch ergab, dass die im
Zusammenhang mit der Änderung der Beteiligungsverhältnisse erforderlichen Anträge jedenfalls gestellt und genehmigt bzw. ersichtlich
gemacht worden sind.

Kapitalrücklagen

Im Jahresabschluss per 31.12.2005 wurden Kapitalrücklagen im Betrag
von insgesamt € 9.331.356,38 (31.12.2004: € 10.801.822,95) ausgewiesen.

Gebundene
Kapitalrücklagen

Davon entfiel ein Betrag von € 5.830.826,73 auf die gebundenen Kapitalrücklagen (31.12.2004: € 7.994.011,76).

Geb. Rücklage Halle 4

Der Betrag von € 5.830.826,73 (31.12.2004: 5.813.826,73) entsprach
dabei der gebundenen Rücklage Halle 4, welche im Wesentlichen die
Gesellschafterzuschüsse der ehemaligen Messe betreffend die Errichtung der Messehalle 4 (ehemaliges Milchhofareal) widerspiegelte.

Kapitalrücklage Fusion

Nachdem es bei der Verschmelzung weder zu einer Kapitalerhöhung
bei der übernehmenden Gesellschaft, noch zu einer Kapitalherabsetzung bei der übertragenden Gesellschaft kam, brachte die Verschmelzung insgesamt einen kapitalherabsetzenden Effekt mit sich. In diesem
Zusammenhang waren somit die Gläubigerschutzbestimmungen des
§ 226 AktG maßgeblich. Daher verpflichtete sich die übernehmende
Gesellschaft im Verschmelzungsvertrag, zugunsten der Gläubiger der
übertragenden Gesellschaft eine Rücklage in dem Ausmaß zu bilden,

Zl. KA-16081/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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